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Sa, 09:30 Uhr
19.08.2017
Gewalttäter im Stadion

Was droht Hooligans und Ultras?

Am Freitag startet die 55. Auflage der Fußball- Bundesliga. Selten war die Lage rund um das Thema Sicherheit derart angespannt. Sicherheitsexperten und Liga-Verantwortliche zeigen sich zunehmend überfordert und warnen vor weiteren Protest-Demonstrationen und Gewalt. Anwalt Markus Mingers erklärt mit welchen Konsequenzen Gewalttäter im Stadion rechnen müssen...

Die Grenze zwischen „Hooligans“ und vermeintlich friedlichen „Ultras“ wird zunehmend unübersichtlicher.

Hooligans können „kriminelle Vereinigung“ sein

„§ 129 StGB statuiert, dass alleine die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und damit die abstrakte Gefährlichkeit einer solchen unter Strafe gestellt wird. Eine konkrete Tat muss also nicht unbedingt began- gen werden“, erklärt der Rechtsexperte. 2015 hat der Bundesgerichtshof beispielsweise in Bezug auf die Gruppe „Dresdner Elbflorenz“ entschie- den, dass auch Hooligans eine kriminelle Vereinigung darstellen können. Schließlich seien verabredete Schlägereien als gefährliche Körperverlet- zung strafbar. Eine Einwilligung in die „eigene“ Körperverletzung sei hier sittenwidrig. Schließlich komme es auf den Grad der Gefährdung an, der durch die „gruppendynamischen Prozesse“ deutlich zunehme.

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Gewalttäter im Stadion – was sind die Konsequenzen?

„Besonders problematisch ist inzwischen aber die Lage im und rund um das Stadion selbst. Immer häufiger randalieren so genannte „Fans“ auf den Rängen sowie neben dem Platz und begehen verschiedene Strafta- ten. Dabei handelt es sich in erster Linie um Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz“, so Mingers. Auch wenn man die Erhebungen der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)“ der Polizei kritisieren mag, ist der seit Jahren zunehmende Anstieg von Strafverfahren so genannter Fußballfans kaum von der Hand zu wei- sen. Schwierigkeiten bereitet insbesondere die hohe Organisationsbereit- schaft der einzelnen Gruppen. Ob „Hooligans“ oder „Ultras“ – trotz Verbot werden immer mehr gefährliche Feuerwerkskörper gezündet. Möglich ma- chen das sog. „Kassenstürme“ durch geschlossenes, verzögertes Eintref- fen am Stadion sowie die Nutzung von großen Bannern, die eine Aufklä- rung durch Video-Kontrollen erschweren.

Stadionverbot von Hooligans und Ultras als Folge

Nicht selten werden neben der strafrechtlichen Ermittlung solcher Delikte auch Stadionverbote verhängt. Die Grundlage für die Zulässigkeit solcher Verbote bildet die Beziehung zwischen dem Betroffenen und dem Veran- stalter des Fußballspiels als Inhaber des Hausrechts selbst. „Man spricht gemeinhin auch von einem „Hausverbot“, das auf einen Unterlassungsan- spruch aus §§ 858 ff, 903, 1004 BGB gestützt wird. Die Überprüfung eines Stadionverbotes unterliegt also den Zivilgerichten. Die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens kann unter Umständen aber positive Auswir- kungen auf das Stadionverbotsverfahren haben“, erläutert der Rechtsex- perte Markus Mingers.

Böllerwerfer und Krawallmacher müssen haften

Dass der DFB die Vereine immer wieder mit satten Geldbußen bestraft, wenn die eigenen Fans sich „daneben“ benehmen, ist bekannt. Inzwi- schen hat aber der BGH entschieden, dass unter gewissen Umständen die Krawallmacher und Böllerwerfer für solche Geldstrafen haften müssen. Der 1.FC Köln sollte 50.000 Euro Strafe zahlen, als ein „Fan“ im Februar 2014 einen Knallkörper zündete und dieser im Unterrang mehrere Zu- schauer verletzte. Daraufhin klagte der Verein und forderte 30.000 Euro Schadensersatz. „Das Gericht entschied zu Ungunsten des Anhängers. Vereine können von nun an Krawallmacher für Strafen haftbar machen – das Urteil soll angesichts der hohen Summen vor allem potentielle Täter abschrecken. Inwieweit solche Maßnahmen aber Wirkung zeigen, ist vor dem Hintergrund der Pokalbilder mehr als fraglich“, so Mingers.

Wie kann der Konflikt gelöst werden?

Die Strafen des DFB – wie etwa Blocksperren oder Zuschauerteilaus- schüsse – haben offenbar ihre Wirkung verfehlt. Der Protest der aktiven Fanszene wurde zuletzt immer lauter. In Anbetracht dieser Entwicklung will der DFB von nun an den Dialog in Deutschland wieder fördern und vorerst auf Kollektivstrafen verzichten, wie es auf der offiziellen Seite des Deutschen Fußball-Bundes heute heißt. „Ob dadurch langfristig in den Konflikt wieder Ruhe einkehren wird, bleibt abzuwarten. Die Bilder vom Wochenende jedenfalls haben mit Fußball nichts mehr zu tun. Es bleibt nur zu hoffen, dass solche Ereignisse die Ausnahme bilden und sich der Fußball wieder von einer guten Seite präsentiert“, hofft der Rechtsanwalt und Fußballfan Mingers.

Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Min- gers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familien- recht und Speditions- & Transportrecht.
Autor: red

Kommentare
geloescht.20220913
19.08.2017, 10.17 Uhr
Lachnummer
Wie man am Montag mal wieder am Beispiel Rostock sehen konnte, lachen sich "Hooligans" und "Krawallmacher" über die Androhung solcher Strafen bestenfalls kaputt. So lange Vereine, inklusive Ordnungsdienst, von Ultras unterwandert sind, kann man Dialoge führen, wie man will. Es wird nur nichts bringen. Wie kann es sein, dass 60 qm grosse Banner und kistenweise Pyrotechnik ins Stadion geschleppt werden, ohne das es einer sieht...oder wohl eher nicht sehen will!?

Mal abgesehen davon, dass der DFB in seinem Kommerzialisierungswahn inzwischen jedes Gespür für die Sorgen und Wünsche des "normalen" Zuschauers verloren hat, sollte so mancher Verein mal vor seiner eigenen Haustür kehren, anstatt alles auf immer nur auf "soziale Probleme der Gesellschaft" zu schieben. Dummerweise gibt es diese Auswüchse in Deutschland in dieser Form NUR beim Fussball... Der Verein hat in "seinem" Stadion Hausrecht. Wer sich in meinem Haus nicht benimmt, der bleibt draussen. Das gleiche sollte auch für ein Fussballstadion gelten...
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