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Sa, 08:35 Uhr
14.10.2017
Tipps für Häuslebauer

Immer Ärger mit den Nachbarn

Egal ob die Position des Gartenzauns, häufige Partys oder gar das laute Krächzen eines Papageis: Mögliche Gründe für einen Streit mit dem Nachbarn gibt es viele. Etwa jeder dritte Deutsche hat mehr oder weniger großen Ärger mit den Nachbarn und nicht wenige ziehen am Ende vors Gericht. Dabei können Häuslebauer bereits vor Baubeginn mit einer umsichtigen Planung das meiste Konfliktpotenzial aus dem Weg räumen...

„Bei einem Bauprojekt hängt letztendlich alles mit der Planung zusammen. So sollten Bauherren auch das Nachbarschaftsrecht im Blick haben, denn sonst wird die Traumimmobilie schnell zum Albtraum“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Streitfall Grundstücksgrenzen

Haben zukünftige Bauherren das perfekte Grundstück gefunden, geht es an die Hausplanung. Damit durch eine falsche Grenzbebauung nicht schon Ärger mit dem Nachbarn vorprogrammiert ist, müssen Häuslebauer die Regeln zu Abstandsflächen zwischen Gebäuden unbedingt einhalten.

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„Durch die Vorschriften zur Grenzbebauung soll nicht nur ein ausreichender Brandschutz ermöglicht werden, sondern auch die Wohnqualität durch Lichteinfall und Sichtweite gewährleistet sein. Verstoßen Bauherren gegen diese Verordnung, ist die Auseinandersetzung mit dem Nachbarn das kleinere Übel, denn das Bauwerk muss abgerissen werden“, so Scharfenorth weiter.

Baulärm

Während der Bauphase sorgen Schmutz und Lärm häufig für schlechte Stimmung in der Nachbarschaft. Hier ist ein gewisses Maß an Toleranz gefragt, denn der Hausbau lässt sich nicht ohne Baulärm und schweres Gerät realisieren, weshalb die Lautstärke auch samstags toleriert werden muss. „Hier hilft die offene Kommunikation mit den Nachbarn. Setzen sich Bauherren mit ihren Nachbarn zusammen und bitten um Verständnis für kommende Einschränkungen, so lassen sich einige Konflikte schon im Keim ersticken“, rät Scharfenorth.

Gartengestaltung

Genauso wie bei den Grundstücksgrenzen gibt es auch für die Bepflanzung des Gartens Vorschriften. So müssen Hecken oder Bäume einen bestimmten Mindestabstand zur Grenze aufweisen und je höher sie sind, desto größer muss der Abstand sein. Hier gilt: Einigen sich die Nachbarn, darf die Hecke auch auf die Grundstücksgrenze gepflanzt werden. „Auch bei der Gartengestaltung sollten sich Bauherren mit ihren Nachbarn austauschen, damit es nicht hinterher zum Streit kommt“, sagt Scharfenorth. Ist das ideale Grundstück gefunden, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wie hierfür die tagesaktuellen Bauzinsen aussehen, erfahren Interessierte hier: https://www.baufi24.de/bauzinsen/.
Autor: red

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