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Mi, 15:45 Uhr
17.01.2018
Finanzamt an Unfallkosten von Berufspendlern beteiligen

Glätte auf den Straßen

Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren...


Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hin.

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Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.

Wichtig ist, nach Angaben des Bundes der Steuerzahler, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der BdSt rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.
Autor: red

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