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Kinderfotos ins Netz stellen

Was tun Eltern ihren Kindern eigentlich an?

Sonnabend, 11. Februar 2017, 09:17 Uhr
Sobald der Nachwuchs süße Kostüme anzieht oder mit dem Familienhund in der Hängematte liegt, zücken Mama und Papa begeistert die Kamera. Die Fotos aber ins Netz zu stellen, statt sie in einem privaten Fotobuch zu sammeln, verletzt die Privatsphäre der Kinder und kann große Risiken bergen...


Welche Gefahren und Konsequenzen dahinter stecken, erklärt Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer. Welche Risiken oder Folgen bringt das öffentliche Posten von Kinderfotos mit sich?

In der Regel sind sich Eltern bewusst, dass Nacktfotos ihrer Kinder von Pädophilen genutzt werden könnten – worüber sich viele aber nicht im Klaren sind, ist, dass auch vermeintlich harmlose Bilder zweckentfremdet werden oder auf einer pädophilen Seite landen können.

„Die Fotos lassen sich nämlich leicht von Dritten herunterladen und weiterverwenden – dazu reicht lediglich der Name des Kindes unter dem geposteten Foto“, weiß Markus Mingers. Es gibt bereits Suchmaschinen, bei denen man ein Foto hochladen kann und dann das komplette Netz nach diesem Bild abgesucht wird.

Mingers rät: „Um Ihr Kind davor zu schützen, sollten Sie nur Fotos posten, auf denen man das Gesicht nicht erkennt. Denn ist das Foto erst einmal im Internet, haben Sie keine Kontrolle mehr darüber.“ Anders als beim Austausch von familiären Momenten und Details im privaten Kreis, kann das Online-stellen einen viel größeren Schaden anrichten: „Beispielsweise kann das Posten von diffamierenden Bildern Ihres Kindes dazu führen, dass Ihr Kind in der Schule gemobbt wird oder die Bilder der beruflichen Karriere Ihres Kindes schaden. Außerdem verletzen Sie mit dem Post die Privatsphäre Ihres Kindes und das kann unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“

Schutz der Privatsphäre

Um die Privatsphäre von Kindern zu schützen, hat die Polizei im vergangenen Jahr Eltern bereits dazu aufgerufen, keine Fotos von ihren
Kindern für jedermann sichtbar auf Facebook und sonstigen Online-Portalen zu posten. „Grundsätzlich muss zunächst immer die Zustimmung der auf dem Foto gezeigten Person eingeholt werden. Da die Eltern aber das Sorgerecht für ihre Kleinen tragen, haben sie als gesetzliche Vertreter auch das Recht, Fotos von ihren Kindern im Internet zu veröffentlichen. Denn auch wenn die Kinder ein Recht am eigenen Bild haben, können sie je nach Alter noch nicht selbst darüber entscheiden.

Es gilt der Grundsatz, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr erst die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen, um bei der Veröffentlichung von Bildern mitzuentscheiden. Ab diesem Alter muss dann auch ausdrücklich um Erlaubnis gefragt werden. Somit kann auch das Löschen von bereits veröffentlichten Kinderfotos gefordert werden“, fasst Mingers die Rechtslage zusammen.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

Spätestens bei Erreichen der Volljährigkeit haben Kinder die Möglichkeit gegen ihre Eltern und die Veröffentlichung der Fotos rechtlich vorzugehen. „Basierend auf dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, kann das Kind eine Unterlassung verlangen und notfalls gerichtlich das Entfernen der Aufnahmen erzwingen – die Forderung auf Schadensersatz lässt sich hingegen nur schwer erzielen“, erläutert der Rechtsexperte.

Fazit: Privatsphäre-Einstellungen nutzen!

Möchten Sie unbedingt Fotos Ihrer Kinder öffentlich im Internet posten, dann zumindest zugangsbeschränkt. „Hierbei können restriktive Privatsphäre-Einstellungen wie etwa bei Facebook helfen. Die Gefahr bleibt aber, dass jemand Kopien des Bildes macht“, warnt Mingers. Wird ein Foto dann von einem Dritten neu hochgeladen, bleibt es online – auch wenn Sie das Ursprungsbild gelöscht haben.
Autor: red

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