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Kommunalwahlen

Wahlhelfer gesucht

Montag, 12. Februar 2018, 16:43 Uhr
Am 15. April findet die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen und die Landratswahl des Unstrut-Hainich-Kreises statt. Für die diesjährige Kommunalwahl benötigt die Stadt Mühlhausen für die Urnen- und Briefwahllokale etwa 180 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer...

Dazu können laut Thüringer Kommunalwahlordnung Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in den Wahlvorstand berufen bzw. bestellt werden.

Für die Durchführung einer Wahl sind ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unverzichtbar. Sie stehen am Tag der Wahl in den Wahlräumen und wickeln zum einen die Stimmabgabe in ihrem Wahlraum ab: Dabei kontrollieren sie, ob der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, geben die Stimmzettel aus und überwachen die Einhaltung des Wahlgeheimnisses beim Ankreuzen sowie beim Einwerfen der Stimmzettel in die Wahlurne. Zum anderen zählen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmzettel ihres Wahllokals aus, tragen die ermittelten Ergebnisse in eine Niederschrift ein und verpacken die Stimmzettel nach bestimmten Vorgaben.

Der Wahlvorstand besteht aus einem Wahlvorsteher/in und dessen Stellvertretung, Schriftführer/in und dessen Stellvertretung sowie fünf bis sieben Beisitzern, darunter auch immer bereits wahlerfahrene Personen. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Der/die Wahlvorsteher/in teilt in der Regel zwei Schichten ein – eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Zur Auszählung der Stimmen finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes um 18:00 Uhr wieder zusammen.

Jede/r Wahlhelfer/in erhält für die Aufwendungen eine Entschädigung entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen in Höhe von 15,00 Euro.

„Bitte unterstützen Sie uns und engagieren Sie sich als ehrenamtliche Wahlhelferin oder ehrenamtlicher Wahlhelfer“, so Beate Sill, Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen.

Für eine verbindliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an der Kommunalwahl 2018 ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese kann formlos erfolgen, muss jedoch Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift enthalten. Auf der Homepage der Stadt Mühlhausen www.muehlhausen.de steht unter der Rubrik „Wahlen 2018“ ein Vordruck zur Verfügung (zu finden unter „Bürger & Stadt“ – „Stadtverwaltung“). Die Bereitschaftserklärung muss ausgefüllt und unterschrieben an folgende Anschrift übermittelt werden:

Stadtverwaltung Mühlhausen
Wahlbüro
-Wahlhelfer-
Ratsstraße 25 (Postanschrift)
Obermarkt 21 (Besucheranschrift)
99974 Mühlhausen

Für Fragen stehen folgende Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung zur Verfügung:

Frau Mietzsch, Tel. 03601/452-437
Frau Weingardt, Tel. 03601/452-238.
Autor: red

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