Do, 12:01 Uhr
22.10.2015
Zuwendungsbescheide sind da
Personal- und Sachkosten sind abgesichert
Die SiT - Suchthilfe in Thüringen und die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle der Lebensbrücke erhielten in diesen Tagen Zuwendungsbescheide für die laufenden Personal- und Sachkosten.
Somit bekamen die SiT eine Zuwendung in Höhe von 167.800 Euro und die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle der Lebensbrücke einen Betrag in Höhe von 82.600 Euro. Grundlage für die Bewilligungen sind die entsprechenden Vereinbarungen zur Übertragung von Aufgaben und Tätigkeiten an die Beratungsstellen.
Diese Zuwendungen sind nicht rückzahlbar und werden im Zuge der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt.
Autor: redSomit bekamen die SiT eine Zuwendung in Höhe von 167.800 Euro und die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle der Lebensbrücke einen Betrag in Höhe von 82.600 Euro. Grundlage für die Bewilligungen sind die entsprechenden Vereinbarungen zur Übertragung von Aufgaben und Tätigkeiten an die Beratungsstellen.
Diese Zuwendungen sind nicht rückzahlbar und werden im Zuge der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt.