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Mi, 10:33 Uhr
25.11.2015
Zusammenstoß

Vorfahrt nicht beachtet

Am Dienstag befuhr eine 34-jährige Frau mit einem Pkw Opel die L 2125 aus Richtung Aschara in Richtung Wiegleben. Im Fahrzeug auf dem Beifahrersitz befand sich ihr dreijähriger Sohn. Beim Überqueren der B 247 missachtete sie die Vorfahrt eines Pkw VW, so dass es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam.

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Der VW geriet durch die Wucht des Aufpralls nach rechts von der Fahrbahn ab und kam im 1,5 m tiefen Straßengraben zum Stehen. Der 51-jähriger Fahrer des VW und auch die Opelfahrerin erlitten einen Schock. Das dreijährige Kind blieb unverletzt.
Zur Bergung beider Fahrzeuge durch Abschleppdienste musste die B 247 zirka zehn Minuten gesperrt werden. Der Gesamtsachschaden wurde auf etwa 4.000 Euro geschätzt.
Autor: red

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