Mi, 10:33 Uhr
25.11.2015
Zusammenstoß
Vorfahrt nicht beachtet
Am Dienstag befuhr eine 34-jährige Frau mit einem Pkw Opel die L 2125 aus Richtung Aschara in Richtung Wiegleben. Im Fahrzeug auf dem Beifahrersitz befand sich ihr dreijähriger Sohn. Beim Überqueren der B 247 missachtete sie die Vorfahrt eines Pkw VW, so dass es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam.
Der VW geriet durch die Wucht des Aufpralls nach rechts von der Fahrbahn ab und kam im 1,5 m tiefen Straßengraben zum Stehen. Der 51-jähriger Fahrer des VW und auch die Opelfahrerin erlitten einen Schock. Das dreijährige Kind blieb unverletzt.
Zur Bergung beider Fahrzeuge durch Abschleppdienste musste die B 247 zirka zehn Minuten gesperrt werden. Der Gesamtsachschaden wurde auf etwa 4.000 Euro geschätzt.
Autor: redDer VW geriet durch die Wucht des Aufpralls nach rechts von der Fahrbahn ab und kam im 1,5 m tiefen Straßengraben zum Stehen. Der 51-jähriger Fahrer des VW und auch die Opelfahrerin erlitten einen Schock. Das dreijährige Kind blieb unverletzt.
Zur Bergung beider Fahrzeuge durch Abschleppdienste musste die B 247 zirka zehn Minuten gesperrt werden. Der Gesamtsachschaden wurde auf etwa 4.000 Euro geschätzt.