Fr, 18:27 Uhr
29.01.2016
Vorsicht ist geboten
Keine Schreiben öffentlicher Behörden!
Die untere Gewerbebehörde des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis teilt folgendes mit:
An Gewerbetreibende und öffentliche Verwaltungen werden in letzter Zeit Schreiben versandt, die in einem behördlichen Charakter gehalten sind. Es wird eine Eintragung in ein zentrales Gewerberegister angeboten. Die Adressaten werden aufgefordert, ihre Kontaktdaten an diese Firmen zu übersenden. Im sogenannten Kleingedruckten wird angegeben, dass Gebühren von über jährlich 300 Euro fällig werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre oder länger.
"Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Angeboten nicht um Schreiben öffentlicher Behörden handelt. Die Betroffenen sollten genau prüfen, bevor Sie auf diese privatrechtlichen Angebote eingehen, ob sie diese Dienstleistungen unter den genannten Bedingungen in Anspruch nehmen wollen", sagte Annett Blumrodt, Fachdienstleiterin Sicherheit und Ordnung.
Autor: redAn Gewerbetreibende und öffentliche Verwaltungen werden in letzter Zeit Schreiben versandt, die in einem behördlichen Charakter gehalten sind. Es wird eine Eintragung in ein zentrales Gewerberegister angeboten. Die Adressaten werden aufgefordert, ihre Kontaktdaten an diese Firmen zu übersenden. Im sogenannten Kleingedruckten wird angegeben, dass Gebühren von über jährlich 300 Euro fällig werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre oder länger.
"Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Angeboten nicht um Schreiben öffentlicher Behörden handelt. Die Betroffenen sollten genau prüfen, bevor Sie auf diese privatrechtlichen Angebote eingehen, ob sie diese Dienstleistungen unter den genannten Bedingungen in Anspruch nehmen wollen", sagte Annett Blumrodt, Fachdienstleiterin Sicherheit und Ordnung.