eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 09:36 Uhr
11.04.2016
Ferienanlage in Weberstedt

Grünes Licht zum Bau

Grünes Licht für den Bau der neuen Ferienanlage in Weberstedt gab es jetzt von Landrat Harald Zanker. Er überreichte die entsprechende Baugenehmigung an den Bauherrn Jürgen Dawo, Geschäftsführer der Ferienanlage Weberstedt GmbH. Auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne unmittelbar am Rande des Hainichs können nun ab sofort die Bagger anrollen...

Baugenehmigung übergeben (Foto: privat) Baugenehmigung übergeben (Foto: privat)
Mit dem Bau der Häuser steht in der Gemeinde dann ein Feriendorf zur touristischen Nutzung bereit, dass auch genügend Platz für größere Reisegruppen bietet. Das Areal wird den Besuchern künftig die Möglichkeit bieten, Natur pur zu erleben.

Anzeige symplr (1)
An touristischen Angeboten in der Umgebung mangelt es, dankt vielfältigen Wanderrouten, dem benachbarten Baumkronenpfad, den Themengärten und der Therme in der Kurstadt Bad Langensalza, dem Mittelpunkt Deutschlands in Niederdorla und der Eisenacher Wartburg, selbstverständlich nicht. „Mit der Realisierung dieses Projektes wird ein langjähriges Ziel zur touristischen Vermarktung durch die Umnutzung des ehemaligen Kasernengeländes am Fuße des Nationalparks Hainich umgesetzt“, so Landrat Zanker bei der Übergabe.

„Insgesamt werden rund fünf Millionen Euro am Standort investiert. 26 Ferienhäuser sowie drei Servicegebäude entstehen vor Ort. Die Häuser werden im Bungalow-Stil errichtet und bieten je nach Haustyp Platz für 2 bis 4 Übernachtungsgäste. Die Bauarbeiten beginnen in der kommenden Woche. Die Eröffnung der Ferienanlage wird voraussichtlich im März kommenden Jahres stattfinden. An unserem Weberstedter Standort wollen wir zudem neue Arbeitsplätze schaffen“, erläutert Jürgen Dawo seine Pläne.

Anfang Dezember vergangenen Jahres wurde der Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in der Kreisverwaltung eingereicht. Am Genehmigungsverfahren wurden 7 Fachbehörden und die Nationalparkverwaltung Hainich beteiligt. Parallel zum Bauantragsverfahren erfolgten die Bearbeitung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Dies bedurfte einen erhöhten Koordinierungsbedarf zwischen der Gemeinde, dem Planungsbüro, der unteren Bauaufsichtsbehörde sowie der an den Verfahren beteiligten Fachbehörden. Die untere Bauaufsichtsbehörde wird den Bauherrn auch weiterhin im Rahmen der Baudurchführung beraten und vor Aufnahme der Nutzung eine komplexe Bauabnahme durchführen.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)