Mo, 14:58 Uhr
25.04.2016
Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen
Ehrenamtliche Mitglieder gesucht
Denken heißt vergleichen. Die einfache und schlichtende Erledigung von kleineren Streitfällen steht im Mittelpunkt der Arbeit der Schiedsstelle und das kontinuierlich seit fast 25 Jahren mit bemerkenswerten Erfolgen...
Gerade im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegung können für die Streitparteien vorteilhafte Lösungen gefunden werden, die ihre besonderen sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Beziehungen oftmals besser berücksichtigen können, als dies vor Gericht möglich ist, da dort naturgemäß rechtliche Fragen im Vordergrund stehen.
Um Mitglied in der Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen werden zu können, muss man kein qualifizierter Jurist sein. Das Thüringer Schiedsstellengesetz verlangt im Wesentlichen eine für das Amt in ihrer Persönlichkeit und Befähigung geeignete Person im Alter zwischen 25 und 69 Jahren.
Nähere Informationen zur Stelle und zur Übernahme eines verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Ehrenamtes sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Recht, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen oder per E-Mal an recht@muehlhausen.de zu erfragen.
Bürger, die im Rahmen eines Ehrenamtes an der Verwaltung ihrer Gemeinde teilnehmen, erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 10 Euro nach der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen. Über den oder die Bewerber entscheidet der Stadtrat, ggf. nach kurzer persönlicher Vorstellung, durch geheime Wahl.
Autor: redGerade im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegung können für die Streitparteien vorteilhafte Lösungen gefunden werden, die ihre besonderen sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Beziehungen oftmals besser berücksichtigen können, als dies vor Gericht möglich ist, da dort naturgemäß rechtliche Fragen im Vordergrund stehen.
Um Mitglied in der Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen werden zu können, muss man kein qualifizierter Jurist sein. Das Thüringer Schiedsstellengesetz verlangt im Wesentlichen eine für das Amt in ihrer Persönlichkeit und Befähigung geeignete Person im Alter zwischen 25 und 69 Jahren.
Nähere Informationen zur Stelle und zur Übernahme eines verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Ehrenamtes sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Recht, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen oder per E-Mal an recht@muehlhausen.de zu erfragen.
Bürger, die im Rahmen eines Ehrenamtes an der Verwaltung ihrer Gemeinde teilnehmen, erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 10 Euro nach der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen. Über den oder die Bewerber entscheidet der Stadtrat, ggf. nach kurzer persönlicher Vorstellung, durch geheime Wahl.