Do, 12:41 Uhr
26.05.2016
Unstrut-Hainich-Kreis hat unterzeichnet
Horte wieder in Landesträgerschaft
Nach Jena und Apolda hat auch der Unstrut-Hainich-Kreis den Personalüberleitungsvertrag zu den Horten unterzeichnet. Mit der Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Schulträger ist damit der Weg frei für die unbefristete Übernahme der bisher bei der Kommune angestellten Erzieherinnen in den Landesdienst...
Im Landkreis Unstrut-Hainich gibt es 23 Horte. 55 Beschäftigte sind gegenwärtig noch beim Schulträger angestellt.
Mit Ausnahme der als Elternzeit- oder Krankheitsvertreter tätigen Beschäftigten erhalten sie unbefristete Arbeitsverträge und können zum 1. August in den Landesdienst wechseln.
Bildungsministerin Birgit Klaubert betont: Unser Ziel ist ein nahtloser Übergang der bisher von Kommunen betriebenen Horte in die Trägerschaft des Landes. Dem sind wir ein weiteres Stück näher gekommen.
Alle 21 Träger, deren Horte in die Landesträgerschaft zurückkehren sollen, hatten Vertragsangebote des Landes zum Personalüberleitungsverfahren erhalten. Ziel des Verfahrens ist es, die Einheit von Schule und Hort an allen Thüringer Horten herzustellen. Im nächsten Schritt sollen die Beschäftigen über die Übernahme in den Landesdienst individuell informiert werden.
Autor: nnzIm Landkreis Unstrut-Hainich gibt es 23 Horte. 55 Beschäftigte sind gegenwärtig noch beim Schulträger angestellt.
Mit Ausnahme der als Elternzeit- oder Krankheitsvertreter tätigen Beschäftigten erhalten sie unbefristete Arbeitsverträge und können zum 1. August in den Landesdienst wechseln.
Bildungsministerin Birgit Klaubert betont: Unser Ziel ist ein nahtloser Übergang der bisher von Kommunen betriebenen Horte in die Trägerschaft des Landes. Dem sind wir ein weiteres Stück näher gekommen.
Alle 21 Träger, deren Horte in die Landesträgerschaft zurückkehren sollen, hatten Vertragsangebote des Landes zum Personalüberleitungsverfahren erhalten. Ziel des Verfahrens ist es, die Einheit von Schule und Hort an allen Thüringer Horten herzustellen. Im nächsten Schritt sollen die Beschäftigen über die Übernahme in den Landesdienst individuell informiert werden.