Di, 10:37 Uhr
15.11.2016
Geflügelpest-Virus
Risikogebiet festgelegt
Auf Grund des bundesweit extrem gehäuften Nachweise des hochpathogenen Geflügelpest-Virus (Aviäres Influenza-Virus Subtyp H5N8) vor allem bei Wildvögeln aber auch bei Hausgeflügelbeständen, hat der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises eine Allgemeinverfügung erlassen...
In dieser Verordnung sind Risikogebiete festgelegt. Folgende Orte liegen im Risikogebiet des Unstrut-Hainich-Kreises: Großengottern (nur Ringmühle), Altengottern, Bad Langensalza mit den Ortsteilen Merxleben, Nägelstedt, Thamsbrück. In diesen Orten sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten, z.B. die generelle Aufstallung des Geflügels, Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten in diesen Gebieten.
Alle Geflügelhalter im Unstrut-Hainich-Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Unstrut-Hainich-Kreis anzuzeigen.
Geflügelausstellungen oder ähnliches die außerhalb der genannten Risikogebiete liegen, dürfen nur in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Die Tiere müssen vor und nach der Veranstaltung klinisch untersucht werden. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, sind bis auf Widerruf verboten.
Wassergeflügel darf nur ausgestellt werden, wenn Ergebnisse der virologischen Untersuchung auf HPAI oder ein Nachweis auf die Sentinalhaltung vorliegen. Bei der Ausstellung von Geflügel aus den Risikogebieten muss eine klinische tierärztliche Untersuchung der Tiere im Bestand erfolgen, längsten 24 Stunden vor Beginn der Ausstellung.
Weitere Infos erhalten Sie dazu auf der Homepage des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises unter dem Menüpunkt Aktuelles und beim Veterinäramt des Unstrut-Hainich-Kreises.
Autor: redIn dieser Verordnung sind Risikogebiete festgelegt. Folgende Orte liegen im Risikogebiet des Unstrut-Hainich-Kreises: Großengottern (nur Ringmühle), Altengottern, Bad Langensalza mit den Ortsteilen Merxleben, Nägelstedt, Thamsbrück. In diesen Orten sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten, z.B. die generelle Aufstallung des Geflügels, Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten in diesen Gebieten.
Alle Geflügelhalter im Unstrut-Hainich-Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Unstrut-Hainich-Kreis anzuzeigen.
Geflügelausstellungen oder ähnliches die außerhalb der genannten Risikogebiete liegen, dürfen nur in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Die Tiere müssen vor und nach der Veranstaltung klinisch untersucht werden. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, sind bis auf Widerruf verboten.
Wassergeflügel darf nur ausgestellt werden, wenn Ergebnisse der virologischen Untersuchung auf HPAI oder ein Nachweis auf die Sentinalhaltung vorliegen. Bei der Ausstellung von Geflügel aus den Risikogebieten muss eine klinische tierärztliche Untersuchung der Tiere im Bestand erfolgen, längsten 24 Stunden vor Beginn der Ausstellung.
Weitere Infos erhalten Sie dazu auf der Homepage des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises unter dem Menüpunkt Aktuelles und beim Veterinäramt des Unstrut-Hainich-Kreises.