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Di, 21:27 Uhr
22.11.2016
Unstrut-Hainich-Kreis

Weitere Gemeinden betroffen

Auf Grund der bundesweit extrem gehäuften Nachweise des hochpathogenen Geflügelpest-Virus (Aviäres Influenza-Virus Subtyp H5 N8) vor allem bei Wildvögeln aber auch bei Hausgeflügelbeständen, hat der Landrat des Unstrut-Hainich- Kreises eine ergänzende Allgemeinverfügung erlassen.....


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In dieser Verordnung sind weitere Risikogebiete festgelegt. Folgende Orte liegen jetzt zusätzlich im Risikogebiet des Unstrut-Hainich- Kreises:
Stadt Mühlhausen, Felchta, Görmar, Saalfeld, Windeberg
Ammern, Reiser, Kaisershagen, Dachrieden
Dörna, Hollenbach
Oberdorla, Niederdorla,
Stadt Schlotheim, Volkenroda, Hohenbergen, Österkörner, Issersheilingen
Marolterode, Mehrstädt

In diesen Orten sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten, z.B. die generelle Aufstallung des Geflügels, Verbot der Durchführung von Geflügelausstellungen in diesen Gebieten.

Geflügelausstellungen o. ä. die außerhalb der o.g. Risikogebiete liegen, dürfen nur in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Die Tiere müssen vor und nach der Veranstaltung klinisch untersucht werden.

Wassergeflügel darf nur ausgestellt werden, wenn Ergebnisse der virologischen Untersuchung auf Geflügelpest oder ein Nachweis auf Sentinelhaltung vorliegen.

Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, sind bis auf Widerruf im gesamten Unstrut-Hainich- Kreis verboten.

Bei der Ausstellung von Geflügel aus den o.g. Risikogebieten muss eine klinische tierärztliche Untersuchung der Tiere im Bestand erfolgen, längsten 24 Stunden vor Beginn der Ausstellung.

Alle Geflügelhalter im Unstrut-Hainich- Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Unstrut-Hainich- Kreis anzuzeigen.

Ab dem 21.11.2016 ist zudem die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ des Bundes in Kraft getreten. Weitere Infos zum Inhalt dieser Verordnung sowie zur Allgemeinverfügung erhalten Sie dazu auf der Homepage des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises und beim Veterinäramt des Unstrut-Hainich- Kreises.
Autor: en

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