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Mo, 11:19 Uhr
09.01.2017
Immobilienkredit

73.000 Euro zuviel verlangt

Die Bankaktiengesellschaft (BAG) forderte von einem Kreditkunden einer Genossenschaftsbank 73.000 Euro zu viel. Sie kassierte bei einem Immobilienkredit mit variabler Verzinsung einen Satz, der bereits 2009 weit über dem marktüblichen lag. Ein Rechtsanwalt setzte durch...


Der Kreditkunde muss nur noch 52.000 statt 125.000 Euro zahlen. Die Stiftung Warentest rechnet auf ihrer Webseite test.de vor, wie teuer unterlassene Zinsanpassungen Verbraucher zu stehen kommen können.

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Weil ein Ehepaar einen bei der Volksbank Lüneburg aufgenommenen Kredit in Höhe von 370.000 Euro im Jahr 2003 nicht zurückzahlen konnte, übertrug die Bank die Forderung auf Tilgung des Kredits im Jahr 2004 auf die Bankaktiengesellschaft (BAG) im westfälischen Unna. Das ist die Badbank der Genossenschaftsbanken. Im Jahr 2004 vereinbarte die Bank mit den Eheleuten einen neuen Vertrag über die Rückzahlung der noch offenen Beträge, einen Effektivzins nannte sie dabei nicht.

Im Jahr 2009 vereinbarte die Bank mit den Schuldnern einen neuen Vertrag mit einem variablen Zinssatz, zunächst 7,3 Prozent – weit mehr als damals für Immobilienkredite üblich. Noch Ende 2015 kassierte sie den ursprünglich vereinbarten Zinssatz, obwohl der Ende 2015 nur noch gut 2 Prozent betrug.

Ein Rechtsanwalt ermittelte, dass die Bank rund 73.000 Euro zu viel berechnet hatte. Fehlt die Effektivzinsangabe, dann müssen Kunden der Bank nur den gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent zahlen. Bei Krediten mit variablem Zinssatz ist die Bank verpflichtet, den Zinssatz regelmäßig anzupassen und Zinssenkungen sofort weiterzugeben. Die Bank akzeptierte schließlich die Senkung der Restschuld um 73.000 Euro, statt 7,3 Prozent muss das Ehepaar künftig nur noch 2,26 Prozent zahlen.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass es sich bei Immobilienkrediten mit variablem Zinssatz und Kontokorrentkrediten besonders häufig lohnt, nachzurechnen, ob die Bank oder Sparkasse die Zinsen rechtzeitig angepasst hat. Richtiger Ansprechpartner fürs Nachrechnen sind Sachverständige, die die Prüfung von Konten anbieten.
Autor: red

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