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Di, 10:55 Uhr
13.06.2017
Arbeitslosmeldung nur im Ausnahmefall erforderlich

Kindergeld auch nach Schulabschluss

In diesen Wochen erreichen viele Jugendliche ihren Schulabschluss. Manche Eltern sind verunsichert, ob und wie es danach mit der Zahlung des Kindergelds weitergeht und sich das Kind arbeitslos melden muss...


Eine Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt.

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#Auch, wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, zum Beispiel weil das Kind den Studienstart mit dem Wintersemester im Oktober wählt, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz.

Wer jedoch einen Freiwilligendienst antritt, muss genau auf die Viermonatsfrist achten; dauert es hier länger bis zum Start, ist eine Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur erforderlich, um weiterhin Kindergeld zu erhalten.

Bei Fragen zum Kindergeld berät die Familienkasse montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800 45555 30. Informationen zum Kindergeld gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de/familie-kinder.
Autor: red

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