eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 10:57 Uhr
06.09.2017
Ein Blick in die Statistik

20 Millionen Euro für den Freistaat

Im Freistaat Thüringen wurde im Jahr 2016 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 19,9 Millionen Euro festgesetzt, 4,8 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 1 451 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt...

Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 96 Millionen Euro zugrunde. In 1 171 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. Der Gesamt- wert der Nachlassgegenstände betrug 147 Millionen Euro.

Anzeige symplr
Dem gegenüber standen 26 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden.

Somit ergab sich ein Reinnachlass von 121 Millionen Euro.
Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 78 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 17 Millionen Euro. In 59 Prozent der unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerbe lag der Reinnachlass unter 100 Tausend Euro.

Neben den Erwerben von Todes wegen kam es im Jahr 2016 in Thüringen in 280 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 18 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 3 Millionen Euro. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag wie im Vorjahr bei 20,8 Prozent.
Autor: red

Kommentare
Mueller13
06.09.2017, 11.48 Uhr
Erbschaftssteuer -> Bagatellsteuer
20Mio aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer für ganz Thüringen?
-> Bagatellsteuer -> Abschaffen... (und nein, ich bin nicht begünstigt).
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr