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So, 08:32 Uhr
04.02.2018
Arbeitszeit und Pausenregelung

Was Arbeitnehmer unbedingt wissen sollten!

Immer mehr Menschen klagen über Stress auf der Arbeit und Burnout wurde von vielen Seiten bereits zur Volkskrankheit erklärt. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sind Regelungen zu Arbeitszeit und Pausen im Arbeitszeitgesetz festgehalten – etwaige Risiken für die Gesundheit sollen so vermieden werden. Rechtsanwalt Markus Mingers fasst im Folgenden das Wichtigste für Arbeitnehmer und -geber zusammen...


„Grundsätzlich ist eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Arbeit hauptberuflich ausführt oder nur als Nebentätigkeit. Auch bei Mehrfachbeschäftigungen gilt eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche“, weiß Rechtsanwalt Markus Mingers. Zwischen dem vorangehenden und dem folgenden Arbeitstag muss eine Ruhezeit von elf Stunden gegeben sein.

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Für Beschäftigte im Krankenhaus, im Verkehrsbetrieb oder anderen speziellen Branchen gelten wiederum spezifische Ruhezeiten. Die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden sollte nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Gemäß § 3 S.2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) ist eine Überschreitung dann rechtens, wenn zumindest innerhalb eines halben Jahres durchschnittlich höchstens acht Stunden täglich gearbeitet wurden.

Auch bezüglich Pausenzeiten finden sich Vorgaben im Gesetz: „Nach sechs Stunden Arbeit steht Arbeitnehmern eine halbe Stunde Ruhe zu. Wird an einem Tag mehr als neun Stunden gearbeitet, sind es sogar 45 Minuten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Pause zu gewährleisten – es ist jedoch nicht vorgeschrieben, dass sie an einem Stück genommen werden muss“, so der Rechtsexperte. Auch, wann der Arbeitnehmer in die Pause gehen möchte, ist prinzipiell frei wählbar. Nur darf sie nicht der Verkürzung der Arbeitszeit dienen, also nicht zu Beginn oder am Ende des Tags genommen werden. Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Uhrzeit festlegt, zu der die Pause beginnt bzw. endet, so müssen sich Arbeitnehmer daran halten. Raucherpausen sind im Grunde nicht vorgesehen – dazu sollte sich also mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht pauschal für die gesamte arbeitende Bevölkerung. Ausgeschlossen sind unter anderem Selbstständige, Chefärzte, freie Mitarbeiter, Leiter von öffentlichen Dienststellen oder solche mit Entscheidungsbefugnis im öffentlichen Dienst. „Auch für Mitarbeiter, die jünger als 18 Jahre sind, gelten andere Regeln. Sie stehen nämlich unter dem Jugendarbeitsschutzgesetz – so müssen sie zum Beispiel bereits nach viereinhalb Stunden eine 30-minütige Pause einlegen“, erklärt Mingers abschließend.
Autor: red

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