Mi, 09:02 Uhr
05.12.2018
Werbung in Fahrschulen:
ADAC ködert Jugendliche
Der ADAC schickt Vertreter in Fahrschulen, um Jugendliche im vertrauten Fahrschulumfeld als Neukunden zu gewinnen und nutzt dafür auch unzulässige Werbemethoden. Das berichtet die Stiftung Warentest auf test.de. Rund 100 000 Young-Generation-Verträge vertreibt der ADAC pro Jahr...
Der Stiftung Warentest sind zwei Anwerbevarianten bekannt:
Die Jugendlichen in Fahrschulen sind oft jünger als 18. Schließen Minderjährige einen Vertrag ab, müssen die Eltern in der Regel vorher einwilligen oder danach zustimmen. Der ADAC argumentiert, dass dies nicht gelte, da das erste Jahr nichts koste, die Clubleistungen aber trotzdem voll nutzbar seien.
Der ADAC hat in der Vergangenheit immer wieder Negativ-Schlagzeilen gemacht, weil er Minderjährige mit fragwürdigen Briefen und Formulierungen Mitgliedschaften unterjubelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den ADAC dafür abgemahnt.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, später fällige Rechnungen nicht zu bezahlen. Wenn ein Kind den Vertrag minderjährig einging, ist er schwebend unwirksam. Erst durch eine Beitragszahlung würde er wirksam werden. Auch wer bei der Unterschrift bereits volljährig war, kann die Post vom ADAC ignorieren. Nur durch Zahlung käme ein Folgevertrag zustande.
Weitere Informationen zum Thema sind online unter www.test.de/adac abrufbar.
Autor: redDer Stiftung Warentest sind zwei Anwerbevarianten bekannt:
- Eine Agentur oder ein Mitarbeiter im Auftrag des ADAC halten eine Infoveranstaltung ab – vor oder im Anschluss an den Fahrschulunterricht.
- Ein ADAC-Mittelsmann übernimmt eine komplette Fahrtheoriestunde.
Die Jugendlichen in Fahrschulen sind oft jünger als 18. Schließen Minderjährige einen Vertrag ab, müssen die Eltern in der Regel vorher einwilligen oder danach zustimmen. Der ADAC argumentiert, dass dies nicht gelte, da das erste Jahr nichts koste, die Clubleistungen aber trotzdem voll nutzbar seien.
Der ADAC hat in der Vergangenheit immer wieder Negativ-Schlagzeilen gemacht, weil er Minderjährige mit fragwürdigen Briefen und Formulierungen Mitgliedschaften unterjubelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den ADAC dafür abgemahnt.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, später fällige Rechnungen nicht zu bezahlen. Wenn ein Kind den Vertrag minderjährig einging, ist er schwebend unwirksam. Erst durch eine Beitragszahlung würde er wirksam werden. Auch wer bei der Unterschrift bereits volljährig war, kann die Post vom ADAC ignorieren. Nur durch Zahlung käme ein Folgevertrag zustande.
Weitere Informationen zum Thema sind online unter www.test.de/adac abrufbar.
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