Mo, 08:28 Uhr
25.02.2019
Familienförderung
Verwaltung nimmt Projektanträge entgegen
Am 22.02. startete der Aufruf zur Einreichung nichtinvestiver Projekte im Unstrut-Hainich-Kreis, welche aus dem Landesprogramm Familie gefördert werden sollen...
Gesucht werden Projektideen, die dazu beitragen, das Zusammenleben der Generationen zu fördern, familienfreundliche Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und ländliche Räume zu stärken. Projektanträge können ab sofort bis zum 21.03.2019 beim Landratsamt eingereicht werden.
Antragsteller können gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie Städte und Gemeinden sein. Förderungsfähig sind Projekte in folgenden Handlungsfeldern: 1. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 2. Entwicklung und Umsetzung alternativer Mobilitätslösungen, 3. Bildung im familiären Umfeld, inkl. Freizeit- und Erholungsangebote, 4. Beratung, Unterstützung und Information, 5. Wohnumfeld und Lebensqualität sowie 6. Dialog der Generationen.
Der Projektaufruf mit Antragsformular, Förderrichtlinie und ersten Ideen für konkrete Projektgegenstände ist unter der Internetadresse: https://www.unstrut-hainich-kreis.de/index.php/uhk-sozial/ abrufbar.
Es können Personal-, Sach- und Honorarausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 6.000,00 Euro beantragt werden. Die Förderung beträgt regelmäßig bis zu 95 %. Insofern Projektziele und deren Umsetzung nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben realisiert werden können, werden auch Förderungen bis zu 100% möglich sein.
Mehr Informationen sowie Beratungen zur Antragstellung und zur Förderungsfähigkeit von Projekten erteilt: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Stabsstelle Sozialplanung, Telefon 03601 802083.
Autor: redGesucht werden Projektideen, die dazu beitragen, das Zusammenleben der Generationen zu fördern, familienfreundliche Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und ländliche Räume zu stärken. Projektanträge können ab sofort bis zum 21.03.2019 beim Landratsamt eingereicht werden.
Antragsteller können gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie Städte und Gemeinden sein. Förderungsfähig sind Projekte in folgenden Handlungsfeldern: 1. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 2. Entwicklung und Umsetzung alternativer Mobilitätslösungen, 3. Bildung im familiären Umfeld, inkl. Freizeit- und Erholungsangebote, 4. Beratung, Unterstützung und Information, 5. Wohnumfeld und Lebensqualität sowie 6. Dialog der Generationen.
Der Projektaufruf mit Antragsformular, Förderrichtlinie und ersten Ideen für konkrete Projektgegenstände ist unter der Internetadresse: https://www.unstrut-hainich-kreis.de/index.php/uhk-sozial/ abrufbar.
Es können Personal-, Sach- und Honorarausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 6.000,00 Euro beantragt werden. Die Förderung beträgt regelmäßig bis zu 95 %. Insofern Projektziele und deren Umsetzung nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben realisiert werden können, werden auch Förderungen bis zu 100% möglich sein.
Mehr Informationen sowie Beratungen zur Antragstellung und zur Förderungsfähigkeit von Projekten erteilt: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Stabsstelle Sozialplanung, Telefon 03601 802083.