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So, 09:03 Uhr
05.05.2019
E-Scooter

Mit dem Kauf einfach noch warten

E-Scooter stehen kurz vor der Straßenzulassung. Gut möglich, dass einige Modelle, die derzeit im Handel erhältlich sind, gar nicht auf Straße oder Gehweg dürfen. Denn dafür müssen die E-Flitzer Vorgaben aus der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge erfüllen. Deshalb sollten Verbraucher noch mit dem Kauf eines E-Scooters warten...

Mit dem Kauf einfach noch warten (Foto: HUK-COBURG) Mit dem Kauf einfach noch warten (Foto: HUK-COBURG) Nur E-Scooter, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, können mit einer Pflichtversicherung auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Foto: HUK-COBURG

Für Käufer lässt sich dann am Typenschild leicht erkennen, ob ein E-Scooter öffentlich genutzt werden darf. E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wenn der Bundesrat Mitte Mai dem Verordnungsentwurf zustimmt, dürfen E-Scooter in Deutschland auch im öffentlichen Verkehr fahren. Allerdings müssen sie dafür laut Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmte Vorgaben (z.B. zwei voneinander unabhängige Bremsen) erfüllen.

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Vor dem Hintergrund anhaltender Klimadiskussionen ist das jetzt für manch einen der geeignete Zeitpunkt, über den Kauf eines E-Rollers nachzudenken. Die letzten Meter zwischen Haltestelle und Büro oder Schule lassen sich dann einfach, schnell und relativ klimaverträglich zurücklegen.

Derzeit sind auch bereits viele Modelle im Handel erhältlich. Doch mit dem Kauf sollten Verbraucher warten, bis die Verordnung verabschiedet ist. Dann erst steht fest, welche Vorgaben ein E-Scooter erfüllen muss, um im öffentlichen Verkehr genutzt werden zu dürfen. Schließlich wäre es ärgerlich, mehrere hundert Euro für ein Fortbewegungsmittel auszugeben, mit dem man später nur auf Privatgrund herumflitzen darf.

An einem sogenannten Typenschild können Käufer dann leicht erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen erfüllt. Dieses Typenschild mit der Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“ befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Dadurch weist der Hersteller nach, dass der E-Scooter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Fehlt ein solches Typenschild, sollte der Verbraucher, wenn er den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchte, von einem Kauf absehen.

E-Scooter versichern
Vor dem Losfahren muss der Roller aber Kfz-versichert werden. Dazu braucht die Versicherung die Identifikationsnummer auf dem Typenschild. Erst dann kann die Versicherungsplakette für das Schutzblech mitgenommen werden. Ignorieren ist unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein Bußgeld fällig werden kann.
Autor: red

Kommentare
Paulinchen
05.05.2019, 16.30 Uhr
Mir stellt sich die Frage,...
... weshalb heißt ein Gehweg eigentlich GEHWEG? Auf den in unseren oft schon schmalen Gehwegen, sollen also zwischen den Fußgängern die mit und ohne Rollatoren unterwegs sind, auch noch diese Dinger, mit etwa 20 km/h umherkurven? Wohlgemerkt, auf dem Gehweg ist der Fußgänger nicht verpflichtet, auf rollenden Verkehr zu achten. Gehwege sind durch Bordsteine, Markierungen oder ähnliches von Fahrbahnen zu trennen.
Heute ist die Nachricht aus Frankreich in der Presse zu lesen, die E-Roller haben auf Gehwegen NICHTS zu suchen. Richtig so! Es reicht gerade in unserer Stadt schon, dass man als Fußgänger den erw. RADFAHRERN schon freie Fahrt einräumen soll. Wenn man sie nicht rechtzeitig von hinten wahrnimmt, wird man nicht selten angerempelt und auf das Übelste beschimpft. Noch mehr Chaoten brauchen wir nicht auf den GEHWEGEN!!
Echter-Nordhaeuser
05.05.2019, 17.55 Uhr
E-Scooter
Mich würde ja noch interessieren ab welchem Alter so ein Ding gefahren werden darf. Weil im Beitrag steht auch auf dem Weg zur Schule (Grundschule, Realschule, Gymnasium oder FH Schule).
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Anmerk. d. Red. Vorgeschlagen wird ab 12 Jahren.
Paulinchen
05.05.2019, 18.43 Uhr
Diese Altersbeschränkung...
... zwingt bei mir ein Grinsen ins Gesicht. Bis zum Alter von 12 Jahren, dürfen die KINDER ja auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Aber wen treffen wir auf dem besagten Weg in aller Regel an? DIE ERWACHSENEN! Wen sehen wir niemals? Die POLIZEI, welche den Erwachsenen mal mittels einer Ordnungsstrafe die Vorschriften verinnerlichen.
Landarbeiter
05.05.2019, 19.40 Uhr
Den Fortschritt kann man nicht aufhalten
und wenn man ehrlich ist sind die Dinger unheimlich praktisch. So etwas Praktisches hält man schon gar nicht auf. Die Politik ist jetzt gezwungen neue Verkehrskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Konsequenter Ausbau der Radwege, auch in Ortslagen, zum Beispiel.

Und noch etwas zu den ganzen Oberlehrern hier, ich fahre mit dem Rad auch lieber auf dem Gehweg, wenn es der Platz zulässt. Das mache ich nicht um die Fußgänger zu ärgern, sondern um rücksichtslosen, motorisierten Rentnern, halben Hähnen und Truckern aus dem Weg zu gehen. Überlebensinstinkt so zu sagen! Seltsamerweise fahren nach meiner Erfahrung Berufstätige immittleren Alter rücksichtsvoller als dieses Klientel.
Kobold2
05.05.2019, 20.51 Uhr
Paulinchen schon wieder
Das sie in ihren Kommentaren zu Verkehrsfragen kein glückliches Händchen haben, haben sie hier schon öfter bewiesen. Statt stumpf auf Vorschriften und Halbwahrheiten aus Medien und Stammtischen rum zu reiten, kann man einen Sachverhalt auch mal hinterfragen und drüber nachdenken, warum es so ist.
Hubber hat es beschrieben. Die Bedingungen passen nicht und die Radfahrer flüchten vor denen, die sich ebenfalls nicht an die Vorschriften halten, aus reinem Selbstschutz u.a. auf Gehwege.
Ihnen kann das ja nicht passieren, da sie wohl in der glücklichen Lage sind, fehlerfrei durchs Leben zu kommen.
Ich würde gern mit ihnen eine kleine Radtour durch unsere beiden Kreisstädte machen, um von ihnen noch die letzten Kniffe fürs korrekte Verhalten auf dem Rad im "entspannten" Stadtverkehr zu lernen.
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