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Do, 13:21 Uhr
15.08.2019
Mehr Geld in der Jugendförderung

Finanzspritze für Vereine

Anfang August überreichte Landrat Harald Zanker den öffentlichen Trägern Zuwendungsbescheide im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Wer wieviel erhält, hat jetzt das Landratsamt bekannt gegeben...

Die GfAW mbH, Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen, erteilte einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 605.775,20 €, wovon nunmehr Zuwendungen in Höhe von 503.340,90 € bewilligt wurden.

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Die Zuwendung ist u.a. vorgesehen für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Jugendhilfeplanes. Folgende Träger, Vereine und Institutionen werden mit Zuwendungen berücksichtigt: Der ASB Kreisverband Unstrut-Hainich-Kreis bekommt für den Kinder- und Jugendschutzdienst 95.706,85 €.

Ambulante Maßnahmen für straffällig gewordene junge Menschen bietet die Jugend-Konflikt-Hilfe des Horizont e.V. im Unstrut-Hainich-Kreis an und erhält dafür
92.502,08 €.

Der Evangelische Kirchenkreis Mühlhausen empfängt insgesamt 138.370,94 € für einrichtungsbezogene Jugendarbeit in Mühlhausen, die Integrationsarbeit sowie die mobile Jugendarbeit in der VG Unstrut-Hainich.

Der e.G. Herbsleben fließen für die mobile Jugendarbeit in der e.G. Herbsleben 23.000,00 € zu.

Der TreFFFpunkt (Verein zur Förderung von Familien-, Freizeit- und Jugendarbeit) in Bad Tennstedt freut sich über 27.261,03 € für die mobile Jugendarbeit in ihrer Verwaltungsgemeinschaft.

Für ihre mobile Jugendarbeit in der VG Schlotheim wurden dem Kloster Volkenroda Mittel in Höhe von 46.000,00 € beschieden.

Ebenfalls für die Umsetzung der mobilen Jugendarbeit in den Gemeinden Menteroda, Weinbergen, Anrode, Dünwald und Unstruttal sowie für die Integrationsarbeit in der VG Schlotheim wird die KAB gGmbH Mühlhausen mit 80.500,00 € unterstützt.

Harald Zanker
Landrat
Autor: red

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