eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Di, 16:10 Uhr
17.09.2019
Stadtverwaltung Bad Langensalza

Bad Langensalza sucht Wahlhelfer






Zur Durchführung der diesjährigen Landtagswahl am Sonntag, den 27. Oktober sucht die ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.

Anzeige symplr (1)
Zur Ausübung der Tätigkeit werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. So werden die Wahlvorsteher und Schriftführer und ihre jeweiligen Stellvertreter im Rahmen einer Wahlschulung über ihre Aufgaben detailliert geschult. Außerdem werden in jedem Wahlbezirk auch erfahrene Wahlhelfer eingesetzt, die diese Aufgabe schon mehrfach wahrgenommen haben.

Die Arbeit der Wahlvorstände beginnt am Wahltag um 7.30 Uhr in den Wahllokalen mit Vorbereitungen und Absprachen zum Wahltag. Von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale für die Wähler zur Stimmenabgabe geöffnet. Anschließend erfolgt die öffentliche Auszählung.

Für sein Engagement am Wahltag bekommt jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 25 Euro.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Wahlhelfer engagieren wollen, wenden Sie sich bitte an Herrn Olaf Mäder im Bürgerservice, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza, Tel.: 03603/ 859 166, der Ihnen auch gern weitere Fragen beantwortet.



Hintergrund:
Um alle Wahlvorstände vollzählig besetzen zu können, ist die Stadt Bad Langensalza auf die Mitarbeit von insgesamt 188 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angewiesen. Das Gebiet der Stadt Bad Langensalza und der Ortsteile wird in 20 Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt.

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
  • · Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl/ Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • · Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • · Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • · Ausgabe des Stimmzettels
  • · Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • · Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • · Beschluss über die Zulassung oder Zurückweisung von Wähler/innen
  • · Zählung der Wähler
  • · Zählung der Stimmen
  • · Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen
  • · Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • · Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)