eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 10:50 Uhr
12.01.2020
Umfrage

Mehr Kontrollen statt höhere Bußgelder

Die deutschen Autofahrer werden bald wieder stärker zur Kasse gebeten. Was die deutschen Autofahrer davon halten, das hat jetzt eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht geklärt...

Die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geplante Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die unter anderem höhere Bußgelder und eine strengere Punktevergabe für Verkehrsdelikte vorsieht, sollen schnellstmöglich in Kraft treten.

Die erforderliche Abstimmung im Bundesrat ist für den 14. Februar geplant. Was sagen die Betroffenen dazu? Macht das Reformpaket den Straßenverkehr tatsächlich sicherer? Für die repräsentative Umfrage wertete das Forsa-Institut im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht die Antworten von 1.007 männlichen und weiblichen Führerscheinbesitzern im Alter von 18 bis 65 Jahren aus.

Anzeige symplr
Zu den Neureglungen sollte man wissen, dass es nicht nur um die drastische Erhöhung einiger Bußgelder geht, es werden auch neue Bußgeld-Tatbestände geschaffen. Außerdem drohen Punkte, wo bislang lediglich ein Verwarngeld verhängt wurde. Wesentliche Änderungen betreffen dabei den Schutz des Fahrradverkehrs, das Parken in zweiter Reihe und die Bildung und Nutzung der Rettungsgasse.

Nur eine knappe Mehrheit pro StVO-Reform
Laut Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht steht nur eine knappe Mehrheit (53 %) der befragten Autofahrer der Novelle positiv gegenüber. Von den Befragten sind sogar nur 11 % auf alle Fälle davon überzeugt, dass die Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen, 42 Prozent halten sie für eher geeignet. Auf der anderen Seite meinen 44 %, dass die geplanten Änderungen eher nicht (36 %) bzw. auf gar keinen Fall (8 %) den angestrebten Effekt erzielen. Durchaus überraschend ist, dass knapp zwei Drittel der Befragten höhere Bußgelder für sehr wirkungsvoll (24 %) bzw. eher wirkungsvoll (41 %) einschätzen, ebenso halten 64 Prozent eine strengere Punktevergabe für sinnvoll. Dieses Ergebnis korrespondiert mit der Tatsache, dass 52 % der Befragten die derzeit geltenden Strafen und Bußgelder für Autofahrer als zu niedrig bewerten. Demgegenüber ist die Höhe der Strafen für 38 Prozent genau richtig, 7 Prozent halten sie für zu hoch.

Höhere Bußgelder sind kein Allheilmittel
In puncto Wirksamkeit der Maßnahmen ergibt sich ein anderes Bild. Hier hält die überwiegende Mehrzahl unter dem Sicherheitsaspekt verstärkte Verkehrskontrollen durch die Polizei (85 %) und eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen (80 %) für die effektivere Lösung im Vergleich zu höheren Bußgeldern und einer strengeren Punktevergabe (65 % bzw. 64 %). Bei der neuen Aufteilung der Verkehrsflächen geht es dabei laut Umfrage in erster Linie z.B. um die Schaffung zusätzlicher Flächen für Fahrradfahrer, die Trennung von Radwegen durch Poller vom Autoverkehr und die Verbreiterung von Fußwegen. Autofahrer in Großstädten ab 100.000 Einwohnern stufen diese Maßnahmen allerdings häufiger als weniger wirkungsvoll ein.

Als sehr und eher wirkungsvolle Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit werden in der DAV-Umfrage auch ein generelles Tempolimit auf Autobahnen von 56 % der Führerscheinbesitzer und mehr Tempo-30-Zonen in Innenstädten von 47 % unterstützt. Dabei werden sowohl diese beiden Maßnahmen als auch eine höhere Kontrolldichte von jüngeren Autofahrern zwischen 18 und 29 Jahren tendenziell etwas seltener als (sehr) wirkungsvoll bewertet als von älteren Befragten.

Punktesystem ist unangenehm genug
Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht führt die Erneuerung des Bußgeldkatalogs in die falsche Richtung. „Mit Ausnahme der neuen Vorschriften und Strafen für die Bildung und Nutzung der Rettungsgasse tragen die anderen Maßnahmen aus unserer Sicht nicht unbedingt zu einer höheren Verkehrssicherheit bei“, betont Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und meint weiter: „Im Übrigen halten wir die bestehenden Strafen und Bußgelder für ausreichend und unangenehm genug. Durch höhere Bußgelder steht der Staat nur wieder im Verdacht, seine Kasse zusätzlich füllen zu wollen. Statt an der Bußgeldschraube zu drehen wären in erster Linie verstärkte Verkehrskontrollen sehr wirkungsvoll, die auch von den befragten Autofahrern in der Forsa-Umfrage mit großer Mehrheit als vergleichsweise bessere Lösung angesehen wurden.“
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
12.01.2020, 12.14 Uhr
Mehr Kontrollen und Überwachung
Haben wir im Osten alles schon gehabt.
Nur mit dem Recht auf Arbeit und Wohnung hapert es noch.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden, im Staate der Freiheit und Demokratie.
(Ähm der Kontrolle und Überwachung)
Paulinchen
12.01.2020, 15.54 Uhr
Der Autofahrer...
... war ja bekanntlich schon immer die zu melkende Kuh. Mir war es lieber, dass die Bußgelder sich nach dem Einkommen der Verkehrssuender gerichtet hätten. Darüber hinaus stimmte mich letztlich ein Bericht im Fernsehen sehr nachdenklich. Da wagte sich doch ein Polizeibeamter zu sagen, dass unter den notorischen Rasern meist nur Fahrer mit Migrationshinergrund wären.
Warum ist es denn nicht möglich, hier es so zu regeln, wie es in der Schweiz gehandhabt wird. Wer unbelehrbar und ein Wiederholungstaeter ist, der wird abgeschoben. Ich denke, letzteres wäre wohl mehr als nur eine wirksame Strafe. Aber der Polizeibeamte sagte noch etwas wichtiges. Die jungen Raser besitzen mitunter oft keinen Führerschein und die PS starken Autos sind meist nur gemietet. Hier sollten die Vermieter mit zur Kasse gebeten werden und der Versicherungsschutz wird gestrichen. Warum wird denn vom Vermieter der Führerschein nicht verlangt und kopiert? Dann hat man doch zumindest eine Person, welche in jedem Fall haftet, für alles, was mit dem Auto angestellt wird.
----4
12.01.2020, 16.36 Uhr
Neues Denken ist schon lange gefragt
Weg mit dem Begriff Bußgeld. Verstöße gegen die StVO, die mit irgend einem Schaden für andere verbunden sind. müssen durch Sanktionen im Straßenverkehr geahndet werden.
Kurzzeit Fahrverbote ohne Ansehen der Person. Für Verstöße unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln mit 10 Jahren Fahrverbot ahnden.
Tempolimit ist nur ein Mittel, dem Kraftfahrer einen Teil der Verantwortung zu nehmen. Deswegen sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen nur noch empfehlenden Charakter haben. Vor einem Kindergarten kann dann auch mal eine 5 im roten Kreis stehen, die man selbstverständlich zu Schließzeiten nicht beachten muss.
Die Bedeutung von §1 muss im Kraftfahrerhirn verankert werden. Das Gefühl, ich habe ja Bußgeld gezahlt und damit meine Übertretung "gebüßt", muss getilgt werden.
Straßenverkehr ist für jede Art von "Ablaßhandel" nicht geeignet.
tannhäuser
12.01.2020, 16.54 Uhr
Nun ja Paulinchen...
...auf welchem TV-Sender wurde denn der von Ihnen erwähnte Polizeibeamte interviewt?

Nicht böse gemeint, mich würde wirklich interessieren, welcher Staatsdiener den Mut zu einer öffentlichen Aussage zum Migrationshintergrund zeigte und welcher Kanal das gezeigt hat.

Ansonsten geht's doch immer nur um junge Fahranfänger oder kranke alte Fahruntüchtige.

Ansonsten...Können Sie sich die Tumulte vor und in dem Gericht vorstellen, wenn es nicht nur um Haft oder Bewährung, sondern gar Abschiebung für einen Raser geht?

Da werden nicht nur die Mitglieder von Familie oder Clan, sondern auch Abschiebungsgegner ihre "friedlichen" Protestausbrüche an Judikative und Exekutive ausleben.
Kobold2
12.01.2020, 19.51 Uhr
Aber sicher Paulinchen
Muss man beim Autovermieter einen gültigen Führerschein vorlegen. Nur wer am Ende wirklich fährt, kann ein Vermieter natürlich nicht kontrollieren.
In wieweit man der selbsterhobenen Statistik eines Polizeibeamten hinterher rennt, muss jeder selber wissen.
Das meckern über Bußgelder zeigt eher mangelndes Rechtsbewußsein.
Einfach benehmen, dann bleibt man davon weitgehend verschont.
Herr Taft
12.01.2020, 20.14 Uhr
@Paulinchen... Das war Ihr bester!
Haben Sie schon mal versucht ohne Führerschein ein Auto zu mieten *haumichwech* :-))
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr