Mi, 11:40 Uhr
25.03.2020
Corona-Virus
Hortgebühren werden erlassen
Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 14.03. wurden alle Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises und auch die Musikschule geschlossen. Diese Verfügung gilt zunächst bis zum 19.04...
Infolge dieser Maßnahme werden nur Notbetreuungen in den staatlichen Schulen für Schüler bis 12 Jahre angeboten, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben. Für den Monat März allerdings wurden bereits die Hortgebühren und die Gebühren für den Musikschulunterricht eingezogen bzw. durch die Eltern überwiesen.
Da eine umfassende Betreuung bzw. der Musikschulunterricht jedoch vom 17.03. bis vorerst 19.04. nicht gegeben ist, hat der Landkreis festgelegt, dass zum Ausgleich die Gebühren für den gesamten Monat April erlassen werden. Insofern erfolgt kein Gebühreneinzug bzw. Gebührenüberweisung durch die Eltern zum 01.04. für die Hortgebühren bzw. ebenfalls keine Gebührenzahlung zum 15.04. für die Musikschule.
Sollte sich der Zeitraum der Schulschließungen verlängern wird auch der darauf folgende Monat gebührenfrei werden. Hierzu ergeht rechtzeitig eine Information an alle Eltern.
Autor: redInfolge dieser Maßnahme werden nur Notbetreuungen in den staatlichen Schulen für Schüler bis 12 Jahre angeboten, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben. Für den Monat März allerdings wurden bereits die Hortgebühren und die Gebühren für den Musikschulunterricht eingezogen bzw. durch die Eltern überwiesen.
Da eine umfassende Betreuung bzw. der Musikschulunterricht jedoch vom 17.03. bis vorerst 19.04. nicht gegeben ist, hat der Landkreis festgelegt, dass zum Ausgleich die Gebühren für den gesamten Monat April erlassen werden. Insofern erfolgt kein Gebühreneinzug bzw. Gebührenüberweisung durch die Eltern zum 01.04. für die Hortgebühren bzw. ebenfalls keine Gebührenzahlung zum 15.04. für die Musikschule.
Sollte sich der Zeitraum der Schulschließungen verlängern wird auch der darauf folgende Monat gebührenfrei werden. Hierzu ergeht rechtzeitig eine Information an alle Eltern.
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