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Mo, 14:20 Uhr
06.04.2020
Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)

Abkassieren stoppen!

„Der Verband der Grundstücksnutzer (VDGN) fordert ein Moratorium, das die Neufestsetzung von Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen und den Vollzug bereits festgesetzter Beiträge in Thüringen umfasst.....

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Damit sollen kommunalen Verwaltungen und Landesbehörden in der Corona-Krise entlastet und betroffene Bürger zunächst von zusätzlichen finanziellen Belastungen verschont werden“, erklärten am Montag die VDGN-Landesbeauftragten in Thüringen Frank Kuschel und Axel Schneider.

„Dieses Moratorium soll zunächst bis Ende September 2020 befristet werden. Dadurch würden keine rechtlichen Verjährungsprobleme entstehen. Selbst die derzeit bei den Widerspruchsbehörden und Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren könnten zunächst befristet mit Zustimmung der Widerspruchführer und Kläger ausgesetzt werden. Auch hier gibt es derzeit wichtigere Dinge zu erledigen. Wenn zudem bei den Finanzämtern Vollstreckungen ausgesetzt werden, sind derartige Aussetzungen auch bei den Kommunen angemessen und begründbar.“

In Bad Berka (Landkreis Weimarer Land) droht aktuell die Stadtverwaltung mit Vollstreckungsmaßnahmen bei säumigen Beitragspflichtigen. Mit der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 könnten derzeit ohnehin nur noch neue Bescheide von den Gemeinden und Städten festgesetzt werden, bei denen die sachliche Beitragspflicht in den Jahren 2016 bis 2018 entstanden war. „Für diese Fälle und erhobene Straßenausbaubeiträgen aus dem Jahr 2015 hat der Landtag zudem eine sogenannte Härtefallklausel gefordert, wofür die Landesregierung bis zum Juni 2020 einen Vorschlag unterbreiten soll. Diese Härtefallklausel könnte bei vielen laufenden und noch anstehenden Verfahren zu einer einvernehmlichen Lösung führen.“

Für die noch laufenden Verfahren aus der Zeit vor 2015 müssten auch nochmals mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen einvernehmliche Lösungen diskutiert werden. Es gebe immer noch erhebliche Irritationen und lange und aufwendige Streitverfahren seien programmiert, wenn wie gegenwärtig in Bruchstedt (Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Unstrut-Hainich-Kreis) für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung aus den Jahren 1992/93 Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Solche Fälle würden einerseits erhebliche Verwaltungsressourcen binden und bei den Betroffenen zu Recht für Verärgerung sorgen, während andererseits die erzielten Einnahmen eher „überschaubar“ seien.

„Ein vom Landtag oder der Landesregierung erlassenes Moratorium, das es bereits 2004 im Zusammenhang mit der Abschaffung der Wasserbeiträge gab, würde Einzelentscheidungen in den Kommunen überflüssig machen und ein landeseinheitliches Agieren sichern“, so Kuschel und Schneider abschließend.
Autor: ik

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