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Di, 10:11 Uhr
12.10.2021
DAK-Gesundheit in Mühlhausen informiert

Papierlose Krankmeldung

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird seit dem 1. Oktober digital ausgestellt und auf elektronischem Weg an die Krankenkassen übermittelt. Da die Technik für die sogenannte Telematik-Infrastruktur noch nicht in allen Praxen steht, verweist die DAK-Gesundheit in Mühlhausen auf eine Übergangszeit bis Ende Dezember, in der der traditionelle gelbe Schein in Papierform noch gilt...

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Gesetzlich versicherte Beschäftigte sind verpflichtet, sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihrer Krankenkasse zu melden, wenn sie wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. „Bei den Krankenkassen muss die Krankmeldung fristgerecht eingehen, damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht“, so Jörn Sola von der DAK-Gesundheit in Mühlhausen. Durch die elektronische Krankmeldung übernehmen die Arztpraxen die Verantwortung für die Übermittlung. „Die Patientinnen und Patienten haben dann während Ihrer Krankschreibung eine Sorge weniger und sparen sich auch Portokosten oder den Weg zu ihren Kassen.“

In der Übergangsfrist gilt bei Bedarf noch der gelbe Schein
In manchen Arztpraxen ist die nötige Technik für die Telematik-Infrastruktur noch nicht vorhanden. In diesen Praxen gibt es – längstens bis zum 31. Dezember 2021 – wie bisher den gelben Schein. „Wer noch diese traditionelle Bescheinigung in Papierform bekommt, muss sie weiterhin selbstständig an seine Krankenkasse schicken“, betont Jörn Sola für die DAK-Gesundheit. Wie bisher gibt es in allen Praxen noch einen Ausdruck der Krankmeldung für den Arbeitgeber. Erst ab Mitte nächsten Jahres entfällt auch hier die Weiterleitungspflicht. „2022 wird dann der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei uns abrufen können“, so Sola. Weitere Informationen gibt es unter: www.dak.de/krankmeldung
Autor: red

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