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Do, 10:15 Uhr
25.11.2021
AOK

Ab Montag 3G bei der Krankenkasse

AOK-PLUS-Versicherten stehen weiterhin die umfänglichen Beratungsangebote in den Filialen in Sachsen und Thüringen zu Verfügung. Ab 29. November gilt jedoch für Besuche in allen Kundencentern die 3G-Zutrittsregel. Geimpfte und Genesene müssen beim Betreten den entsprechenden Nachweis vorzeigen...

Ungeimpfte Kundinnen und Kunden werden um eine Terminvereinbarung online unter https://plus.aok.de/termin gebeten. Ebenso können Termine telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1059000 reserviert werden. Sie erhalten Zutritt zu den Filialen nur nach Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Negativtests.

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Unter AOK vor Ort | AOK - Die Gesundheitskasse (https://www.aok.de/pk/plus/kontakt/aok-vor-ort/) finden Versicherte alle konkreten Informationen zur Filiale in ihrer Region. In der Online-Geschäftsstelle können Versicherte ganz unkompliziert Anliegen, wie Kinderkrankengeld beantragen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochladen oder Anträge auf Mutterschaftsgeld einreichen und erledigen. Eine Registrierung ist unter AOK PLUS - Ihre Online-Filiale - Immer für mich da! (https://plus.meine.aok.de/) möglich.
Autor: red

Kommentare
tannhäuser
25.11.2021, 11.18 Uhr
Klingt übel...
Aber eigentlich konnte ich bis jetzt alle Fragen und Probleme telefonisch ohne Besuch in der Filiale lösen.

Und wie erwähnt hat noch nie jemand von der AOK meinen Impststus wissen oder mir ein "Angebot" unterbreiten wollen.

Ich bleibe bei meiner Meinung: Nicht die Ungeimpften sind schuld am ITS-Bettennotstand, sondern die Genies von der Gesundheitspolitiksparfuchsmentalitäts-Sekte!
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