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So, 10:43 Uhr
16.01.2022
ADAC zur Überwachung des Kraftstoffverbrauchs

Lösungen auch für E-Fahrzeuge notwendig

Seit 1. Januar 2020 müssen neu typgenehmigte Pkw-Modelle (Klasse M1) verpflichtend mit der sog. OBFCM-Einrichtung (OnBoard Fuel Consumption Monitoring) ausgerüstet sein. Für die Erstzulassung von neuen Pkw ist dies seit 1. Januar 2021 verbindlich vorgeschrieben...

Das bedeutet, dass sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch der Stromverbrauch (bei Plug-In-Hybriden) gemessen und über die gesamte Lebensdauer im Fahrzeug gespeichert werden muss.

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Die Daten aus dem OBFCM sollen zur Feststellung von Abweichungen zwischen den Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb dienen. Somit soll die Lücke zwischen Prüfstandsmessungen und Realemissionen weiter reduziert werden, um noch realistischere Verbrauchsangaben für die Käufer zu erhalten.

Seit 1. Januar 2021 sind die Fahrzeughersteller verpflichtet die Daten durch ihre Vertragswerkstätten im Zuge jeder Wartung oder Reparatur eines Fahrzeuges zu erheben. Ab 20. Mai 2023 soll die Datenerhebung auch im Rahmen der Hauptuntersuchung durch die Prüforganisationen erfolgen.

Der ADAC hält den Ansatz, die Lücke zwischen Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb zu schließen, für richtig. Wichtig ist jedoch, dass deren Zweckbindung sichergestellt ist. Denn, die Vorschriften richten sich an die Fahrzeughersteller und dürfen nicht zur Überwachung des Autofahrers dienen.

Ferner müssen Datenschutz und Datensicherheit bei der Datenspeicherung und Verwertung gewährleistet werden. Entsprechend fordert der ADAC, dass jeder Fahrzeughalter Informationen über die individuellen Daten seines Fahrzeuges bekommt, unabhängig davon, von wem diese ausgelesen werden.

Verbraucher sollten wissen, dass sie dem Auslesen der OBFCM-Werte auch widersprechen können, wenn sie ihre Daten nicht weitergeben möchten.
Klare Prozesse, wie der Widerspruch zu erfolgen hat, sind seitens des Gesetzgebers umgehend festzulegen.

Die Ausrüstungspflicht mit einer OBFCM-Einrichtung und die damit verbundene Überwachung des Kraftstoffverbrauchs und deren Datenübertragung gelten aktuell nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie (Plug-In-)Hybridfahrzeuge, die mit Diesel, Biodiesel, Benzin oder Ethanol betrieben werden. Reine Elektrofahrzeuge sind ausgenommen, ebenso wie gasbetriebene Fahrzeuge (CNG, LPG). Diese Lücke sollte nach Überzeugung des ADAC geschlossen werden und OBFCM auch für E-Autos und gasbetriebene Fahrzeuge genutzt werden. Denn auch hier sind Abweichungen zwischen Laborwerten und realen Verbrauchswerten festzustellen.

Ob das eigene Fahrzeug die Funktion unterstützt, kann über die Emissionsschlüsselnummer „36AP“ im Fahrzeugschein (Feld 14.1) herausgefunden werden. Beim Gebrauchtwagenkauf kann sich ein genauer Blick auf die Werte lohnen: Sie können ein Indiz für das Fahrprofil des Vorbesitzers sein.
Autor: red

Kommentare
grobschmied56
16.01.2022, 11.41 Uhr
Der große Bruder...
... läßt schön grüßen! Natürlich bestehen überhaupt keine Bedenken gegen solche 'nützlichen' Datenerfassungen. Alles nur zu unser aller Wohl.
Oder auch nicht! Wo ein Wille ist, das ist auch ein Gebüsch... sagt der Volksmund. Und wo eine Möglichkeit besteht, den Bürger zu bespitzeln, da wird sie auch mißbraucht werden, könnte man ergänzen.
Das zeigte sich erst kürzlich bei der mit viel Vorschußlorbeer und Tamtam eingeführten LUCA-App.
Angeblich sicher und unbedenklich ... bis es dann ein paar Übereifrige doch nicht lassen können!
Zitat: (BZ, 12.01.2021)
' Auf Druck der Polizei: Gesundheitsamt erfindet Infektionsfall
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte hat ein Verfahren eingeleitet. Die Polizei hatte illegal Daten aus der Luca-App ausgelesen.'
Zitat Ende.
Aber das Auslesen von Verbrauchswerten soll ja ganz anonym und sicher geschehen. Muß man keine Bedenken haben.
Warum E-Fahrzeuge von solchen Maßnahmen ausgenommen sind, liegt auf der Hand:
Mit Hilfe realer Verbrauchsermittlung und einer ebenso hilfreichen Einrichtung wie dem Agorameter könnte dann ganz leicht hochgerechnet werden, welchen Beitrag zum 'Klimaschutz' die Flotte von E-Mobilen tatsächlich leistet. das ist anscheinend so nicht gewollt oder sogar unerwünscht. Schließlich hat die Politik festgelegt, daß E-Fahrzeuge VÖLLIG emissionsfrei sind.
Realität sieht anders aus. Der E-Fahrer, der sein Mobil gestern aufgeladen hat, tat das hauptsächlich mit Strom aus Kohlekraftwerken. Gute 40 Gigawatt mußten die alten Dreckschleudern erwirtschaften, denn der Wind hatte sich mal wieder 'zur Ruhe' gelegt und steuerte nur mickrige 4,8 bis 1,7 Gw zum Strommix bei.
Wie unser Superminister Herr Habeck das bis 2030 GRUNDLEGEND ändern will, ist bisher noch sein persönliches Geheimnis.
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