Fr, 15:49 Uhr
18.03.2022
Nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Neue Regelungen im Sport bis 2. April
Mit der heute im Bundestag verkündeten und beschlossenen aktualisierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lockert auch Thüringen die Infektionsschutzmaßnahmen für den organisierten Sport. Wenn auch nur zögerlich...
Mit der heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Morgen läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Die Länder sind nun nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen.
Die rot.rot.grüne Regierung in Thüringen will im Sport noch bis zum 2. April folgende Regeln fortschreiben:
Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt. absofort und es gibt keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende mehr.
Autor: redMit der heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Morgen läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Die Länder sind nun nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen.
Die rot.rot.grüne Regierung in Thüringen will im Sport noch bis zum 2. April folgende Regeln fortschreiben:
- Für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkungen.
- Bei der Durchführung des organisierten Sportbetriebs ist die Anwendung der jeweiligen vereins- und sportartspezifischen Hygienekonzepte sicherzustellen. Anlagenspezifische Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlage sind zusätzlich zu beachten.
Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt. absofort und es gibt keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende mehr.