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Sa, 11:07 Uhr
26.03.2022
Bei pandemiebedingter Betreuung weiterhin Anspruch

Regelung für Kinderkrankengeld verlängert

Mussten Kinder aufgrund von Quarantäne oder angeordneter Schließung der Betreuungseinrichtung zu Hause betreut werden, konnten Erziehungsberechtigte dafür Kinderkrankengeld beantragen. Diese Regelung ist jetzt durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 23. September verlängert worden...

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Die bisherige Regelung lief am 19. März aus. Mit der Verlängerung erhalten Eltern nun die Gewissheit, dass die notwendige Betreuung ihrer Kinder zu keinen bzw. weniger schweren Einkommenseinbußen führt. Denn mit dem Kinderkrankengeld werden 90 Prozent des entgangenen Netto-Einkommens erstattet. Haben Eltern im vergangenen Jahr Lohnsonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) erhalten, werden sogar 100 Prozent des Netto-Lohns erstattet. Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen.

Verlängerte Anspruchsdauer
Um Familien zu entlasten, hat die Politik die Bezugsdauer für Kinderkranken-geld auch für das Jahr 2022 erhöht. Pro Elternteil stehen 30 Tage zur Betreuung des eigenen Kindes zur Verfügung, Alleinerziehende erhalten 60 Tage. Bei mehreren Kindern sind es 65 bzw. 130 Tage. Informationen über die aktuellsten Regelungen sowie den Antrag auf Kinderkrankengeld aufgrund einer notwendigen Betreuung bietet die AOK PLUS auf ihrer Homepage unter plus.aok.de/kinderkrankengeld an.
Autor: red

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