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Mo, 14:18 Uhr
04.04.2022
In Berlin einigten sich heute Klima- und Umweltschutz

Weg frei für mehr Windräder an Land

Thüringens Energieministerium Anja Siegesmund äußerte sich zufrieden zur heutigen Einigung auf Bundesebene zwischen Klima- und Umweltministerium zum Ausbau der Windenergie an Land. Danach sind Windräder in Landschaftsschutzgebieten jetzt zulässig...

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Sie erklärte dazu:
„Wer mehr saubere Energie will, bereitet gemeinsam den Weg dafür. Naturschutz- und Klimaseite lassen sich eben nicht gegeneinander ausspielen beim Ausbau der Erneuerbaren. Was beide Seiten angeht, können sie auch nur gemeinsam lösen. In den Bundesländern wird das den Ausbau der Windkraft erleichtern und damit mehr Unabhängigkeit von fossilen Importen ermöglichen.“

Hintergrund:
Erstmals werden gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, ob eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht (sog. Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen soll anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgen. Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden müssen. Außerhalb des Prüfbereichs ist keine weitere Prüfung mehr erforderlich.

Das Repowering von Windenergieanlagen an Land, d.h. der Ersatz alter durch neue und leistungsstärkere Anlagen, soll erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit werden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfallen wird. Abschließend macht das Papier Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.
Autor: red

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Kommentare
Bebo
04.04.2022, 19:40 Uhr
Der Artenschutz
wird der Windenergie geopfert.
Ideologie überlagert Verstand!
henry12
04.04.2022, 20:12 Uhr
Windräder an Land
Genau das ist das Problem. Die Mistdinger stehen auf dem Land.
Warum nicht auch direkt in Erfurt, in Weimar, in Gera ? So können
die Grünen Sektenjünger immer wieder ihre Forderungen an andere
stellen und behalten ihren gewohnten Lebensraum. Das hat schon alles wahnhafte Züge .
Ein paar Geldsäcke werden noch reicher und die Allgemeinheit kann dafür blechen.
grobschmied56
05.04.2022, 03:07 Uhr
Immer mehr, vom immer gleichen...
... Murks! Zwanzig Jahre 'Erneuerbare Energie' haben uns den höchsten Strompreis der Welt beschert, unser Energie-System immer wackliger und störanfälliger gemacht und DAS KLIMA DER ERDE NICHT GERETTET!
Ganz im Gegentum! Während Frankreich, dank zahlreicher Kernkraftwerke 5.0 Tonnen Co2 pro Kopf der Bevölkerung ausstößt, ist Futschlands 'Energiewende' offenbar krachend GESCHEITERT!
Volle 9.2 Tonnen Co2 pro Kopf der Bevölkerung steuern die 'WELT-KLIMA-RETTER' in Deutschland pro Jahr bei. (Quelle: CO2 online)
Schuld daran: Vor allem die Grünen.
Die sind die Bremser!
Die Saboteure.
Die sind die Blockierer.
Die Verhinderer.
Die KLIMA-FEINDE.
Mit ihrer 'ANTI-ATOM-POLITIK' haben sie dafür gesorgt, daß wir inzwischen weit abgeschlagen und dumm in der Landschaft herumstehen.
Dank der destruktiven grünen Energiepolitik sind wir das Volk, über das andere Nationen nur noch den Kopf schütteln.
Wir sind die Deppen.
Die sich selbst ins Knie schießen.
Und die Welt nicht retten.
Jäger53
05.04.2022, 07:16 Uhr
Windkraft
Diese Entscheidung wurde wieder einmal getroffen ohne richtig nachzudenken, wie bei fielen Entscheidungen in den letzten Monaten, egal um was es dabei ging. Natürlich sind diese Strom erzeugenden Anlagen egal wo sie auch immer stehen eine große Gefahr für alle Vögel und jetzt auch noch in Schutzgebieten. Da hat sich doch wie immer das Geld gegenüber Verstand durchgesetzt. Aber noch eine Frage: Zählt diese unsinnige Entscheidung auch für Bayern, oder ist dieses Bundesland wieder einmal bei dieser Entscheidung heraus genommen, wie schon bei anderen Entscheidungen die die Umwelt betrafen.
Kritiker2010
05.04.2022, 11:42 Uhr
Innovation - horizontale Windräder
Windräder sollten dort stehen, wo die Energie verbraucht wird, um Leitungsverluste zu reduzieren. Daher schlage ich vor, Windräder direkt in den Städten aufzustellen.

Sofern dort die normalen Windverhältnisse nicht ausreichen, könnte man die Dinger auch gleich horizontal anordnen, um die aufsteigende Stadtwärme zu nutzen.
Besonders schnell würden sich die Teile dann wohl über diversen Ministerien und dem Landtag drehen, denn dort wird zuweilen eine Menge heiße Luft produziert.
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