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Di, 10:10 Uhr
10.05.2022
BARMER zum Tag der Pflege

Information ungenügend

Anlässlich des Tags der Pflege am 12. Mai fordert die BARMER, dass künftig auch in Thüringen die Prüfberichte der Heimaufsicht öffentlich einsehbar sind und somit mehr Transparenz über die Qualität von Pflegeheimen geschaffen wird...

Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, in denen eine Veröffentlichung dieser Berichte nicht gesetzlich verankert ist.

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„Die Qualitätsberichte der Heimaufsicht sollten für Pflegebedürftige und deren Angehörige transparent, niederschwellig und barrierefrei verfügbar sein. Sie sollen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen als Orientierungshilfe bei der Suche nach einem zukünftigen Zuhause dienen und gleichzeitig den Einrichtungen helfen, ihre Qualität zu verbessern“, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER Thüringen. Pflegeheime und die für sie zuständigen Behörden hätten eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Pflegebedürftigen und Versicherten, die die Pflege finanzieren. Mit einer Veröffentlichung der Daten könne diese erfüllt werden. Angesichts einer rasant steigenden Zahl von Pflegebedürftigen, sei mehr Verbraucherinformation und Qualitätstransparenz in der Pflege nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

Land beruft sich auf Datenschutz
Ende Februar dieses Jahres hatte die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Babett Pfefferlein (Grüne) verkündet, dass eine vollständige Offenlegung von Prüfberichten der Heimaufsicht aus Gründen des Datenschutzes nicht angestrebt wird. Die Regelung solle aber im Zuge einer Novellierung des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) überprüft werden. „In anderen Bundesländern steht der Datenschutz einer Veröffentlichung der Berichte auch nicht im Wege, sie erfolgt anonymisiert. Der Datenschutz sollte in Deutschland überall gleich sein“, so BARMER-Landeschefin Birgit Dziuk weiter.

Informieren bei Pflegekassen
Bislang können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige bei Kranken- und Pflegekassen Informationen zur Qualität von Pflegeeinrichtungen einholen. Diese veröffentlichen die Ergebnisse der Regelprüfungen durch den Medizinischen Dienst, welcher jährlich und anlassbezogen die Qualität der Versorgung unter die Lupe nehmen soll. Die Heimaufsicht als staatliche Kontrollinstanz überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aber auch die Qualität der Betreuung und Pflege in der jeweiligen Einrichtung. „Die Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung ist eine Lebensentscheidung. Um diese wohlüberlegt treffen zu können, sind die Menschen auf verlässliche und umfassende Informationen angewiesen“, sagt Birgit Dziuk.
Autor: red

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