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Sa, 11:32 Uhr
14.05.2022
24-Stunden-Dorfläden werden auch 2022 gefördert

Der Späti auf dem flachen Land wird gefördert

Die Förderung der Etablierung von 24-Stunden-Dorfläden wird in diesem Jahr fortgesetzt und tritt kommende Woche in Kraft. Bisher gibt es im Freistaat über ein Dutzend solcher Tag- und Nacht Läden...

Die Förderanträge können bis 30. Juni eingereicht werden. „2021 konnten wir über die Richtlinie 24-Stunden-Dorfläden insgesamt 16 Dorfläden und Verkaufsautomaten in ganz Thüringen fördern.

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Diese Richtlinie ergänzt unsere bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten der Integrierten ländlichen Entwicklung, mit der wir seit 2015 bereits über 50 Projekte rund um Dorf- und Hofläden sowie Verkaufsautomaten in fast allen Landkreisen gefördert haben“, so Ministerin Susanna Karawanskij.
Die Richtlinie 24-Stunden-Dorfläden wurde am 20. April durch Ministerin Susanna Karawanskij unterzeichnet und wird am 16. Mai 2022 in der Ausgabe Nr. 20 des Thüringer Staatsanzeigers veröffentlicht. Am Tag danach tritt die Richtlinie in Kraft.

Mit der erneuerten Richtlinie können investive Vorhaben in Thüringen gefördert werden, mit denen die wohnortnahe Versorgung der Menschen auf dem Land mit Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke und Drogeriewaren gesichert, geschaffen und ausgedehnt werden.

Die geförderten Läden oder Automaten müssen eine zeitunabhängige und autonome Nutzbarkeit im 24-Stunden-Betrieb gewährleisten. Über die Förderung können neue stationäre Nahversorgungsläden geschaffen, bestehende stationäre Läden mit Verkaufsautomaten erweitert oder auf Selbstbedienung inklusive Installation eines Zugangs- und Bezahlsystems umgerüstet werden. Die Installation von Abholstationen („Click & Collect“) sowie andere Maßnahmen zum selbständigen und zeitunabhängigen Einkaufen sind ebenfalls förderfähig.

Über die Richtlinie können nun auch WLAN-Hotspots in den neuen oder er-weiterten Läden sowie überdachte Mitfahrbänke mit der entsprechenden Software zur Fahrtenbuchung als Digitalisierungsvorhaben finanziell unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind weiterhin:
  • kommunalen Gebietskörperschaften,
  • natürliche Personen und Personengesellschaften,
  • Vereine und Verbände,
  • sowie juristische Personen des Privatrechts, sofern sie eigenständige Kleinst- und Kleinunternehmen sind.


Die Projektförderung erfolgt als nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung. Bei Kleinst- und Kleinunternehmen beträgt der Fördersatz bis zu 45 %, bei kommunalen Gebietskörperschaften, natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie Vereinen und Verbänden bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersätze können für finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände um bis zu 20 % erhöht werden. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro.

Förderanträge können bis zum 30. Juni 2022 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Stadtroda, Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda eingereicht werden. Weitere Informationen können Sie der auf den Internetseiten des TMIL und TLLLR veröffentlichten unterzeichneten FR 24-h-Dorfläden entnehmen.

Neben der Förderrichtlinie 24-Stunden-Läden gibt es bewährte Förderinstrumente für Dorfläden. Über diese wurden seit 2015 über 50 Dorf- und Hofläden sowie Verkaufsautomaten in allen Landesteilen gefördert. Die Art und Möglichkeit der Nutzung dieser Nahversorgungseinrichtungen liegt dabei im Ermessen der Projektträger und wird nicht durch vorgegebene Ladenkonzepte eingeschränkt.

Die Förderrichtlinie ILE/REVIT ist bis 31. Dezember 2023 in Kraft und wird auch über diesen Zeitraum hinaus fortgeführt werden. Für die Umsetzung investiver Projekte innerhalb dieser Richtlinie ILE/REVIT sind im Entwurf des Thüringer Haushaltsplans für das Jahr 2022 (Stand 5.10.2021) insgesamt rund 50 Mio. € veranschlagt.
Autor: red

Kommentare
Örzi
14.05.2022, 13.15 Uhr
Wie süüüüüß !
Der SPÄTI ! Wenn schon kindisch, dann bitte konsequent: Den Dorfi und den Hofi nicht vergessen.
nur_mal_so
14.05.2022, 23.47 Uhr
- wollte ich eine kurze Geschichte der "Spätis" anreißen:
denn diese gibt es schon seit den 50er Jahren in der ehemaligen DDR (jawoll!), um Schichtarbeitern das Einkaufen zu ermöglichen. Ob sie schon damals liebevoll "Späti" genannt wurden weiß ich nicht, sicher ist es jedoch, dass es vor allem in ostdeutschen Großstädten ganz offiziell so genannte "Spätis" gibt, die sich diesen Namen auch stolz mit Leuchtbuchstaben in, auf oder über ihre Schaufenster oder Türen hängen.
Inzwischen werden Kioske mit Spät- oder Nachtverkauf auch in Westdeutschland häufiger so genannt, und auch in Wien habe ich bereits einen gesehen (ob der Inhaber ein mutiger ostdeutscher Auswanderer war habe ich jedoch nicht nachgefragt).

Nicht alles, was man albern findet, muss eine moderne Verballhornung sein, Örzi. Manchmal reicht auch einfach, dass man etwas nicht weiß.
Schnapshäuser
15.05.2022, 08.37 Uhr
Bitte Hilfe !
Wenn ich das richtig gelesen habe werden Tante Emma-Läden nicht gefördert weil sie nicht 24 h geöffnet sind aber ein Knabberkramautomat mit WELAN und, oder Bringediest selbstverständlich ?
tannhäuser
15.05.2022, 10.16 Uhr
Überschrift: "...auf dem flachen Land."
Schon mal von Wasserthaleben nach Otterstedt oder Großenehrich gefahren/gelaufen?

So "flach" sind manche Regionen in unserer Heimat gar nicht...Gibt's da einen Ersatz-Fördertopf für Miniatur-Alpen-Spätis?
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