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Mo, 14:43 Uhr
30.01.2023
Informationsveranstaltung im Hainichklinikum Mühlhausen

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Was passiert mit mir im Fall der Fälle, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Das ist eine Frage, mit der sich sicherlich niemand wirklich gern beschäftigt. Vor allem nicht, wenn man sich körperlich fit fühlt und mitten im Leben steht...

Dennoch ist es ratsam, dass sich jeder irgendwann mit diesem Thema auseinandersetzt – besser früher als zu spät.

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Eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll. Die Vollmacht kann für die Vermögensvorsorge, dazu gehören Vermögensverwaltung sowie Bankgeschäfte, als auch für die Personenvorsorge, welche die medizinische Behandlung oder die Bestimmung des Aufenthaltsortes umfasst, erstellt werden.
Stephan Schwiegershausen, Sozialarbeiter im Ökumenischen Hainich Klinikum, hat in seiner Arbeit oft mit diesen Themen zu tun und kennt die Probleme und Risiken. „Wer die Vorsorge nicht regelt, riskiert, dass eine fremde Betreuungsperson vom Gericht benannt wird, die dann als Bevollmächtige:r fungiert. Vielen ist das nicht bewusst.“ Um dies zu vermeiden und diese Aufgabe eher nahestehenden Personen zu übertragen, benötigt es weder großen Aufwand noch viel Know-How. Den Interessierten wird in der Veranstaltung ein praktischer Einblick in diese Thematik gegeben und die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.

Der Informationsnachmittag findet am 9. Februar um 17.30 Uhr in der Hainich Akademie des Ökumenischen Hainich Klinikums statt. Die Teilnahme ist kostenlos, um eine Anmeldung unter www.hainichakademie.de wird jedoch gebeten.
Autor: red

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