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Do, 18:18 Uhr
02.03.2023
Worum es den Initiatoren geht

Volksbegehren zur Abwahl des Landtags

Weil die versprochene Auflösung des Thüringer Landtags und Neuwahlen bisher nicht stattfanden, hat die Kleinpartei „Bürger für Thüringen“ vor einem Monat ein Volksbegehren gestartet. Damit sollen die Möglichkeiten der direkten Demokratie gestärkt werden, wie sie in anderen Bundesländern schon existieren …

Plenarsaal des Thüringer Landtags in Erfurt (Foto: nnz-Archiv) Plenarsaal des Thüringer Landtags in Erfurt (Foto: nnz-Archiv)

Aufgrund unseres gestrigen Artikels erreichten die Redaktion Nachfragen zum seit einem Monat laufenden Volksbegehren in Thüringen. Wir haben Ihnen hier Argumente und Hintergrundfakten zusammengetragen.

Die Sondershäuser DDR-Bürgerrechtlerin und Ex-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld führte zur Thematik des aktuellen Volksbegehrens gestern aus:
„Von Umfrage zu Umfrage steigt der Frust der Bevölkerung über die Politik. Besonders zwei Ereignisse in den letzten Jahren haben das Vertrauen in die Politiker schwer beschädigt: das Wahldesaster in Berlin, das eine Wahlwiederholung nötig machte, und die Weigerung der rot-rot-grünen Koalition, das Ergebnis dieser Wiederholung anzuerkennen.

Während die Wahlwiederholung in Berlin vom Verfassungsgericht angeordnet wurde, weil es nicht widerlegbare Einsprüche wegen zahlreicher Pannen gab, ist die rückgängig gemachte Ministerpräsidentenwahl in Thüringen ein politischer Putsch gegen eine demokratische Entscheidung.  

Zur Erinnerung: Gewählt wurde der FDP-Politiker Thomas Kemmerich, der gegen Bodo Ramelow von der abgewählten rot-rot-grünen Koalition angetreten war, Da er aber auch die Stimmen der AfD erhielt, verfügte Ex-Kanzlerin Merkel aus dem fernen Südafrika, dass die Wahl wiederholt werden müsse. Sie verlangte von der Thüringer CDU, dass sie die rot-rot-grüne Minderheits-Koalition zu unterstützen habe. 

Weil das Ganze aber ein zu starkes „Gschmäckle“ hatte, wurde der Öffentlichkeit versichert, es gebe nach einem Jahr Neuwahlen. Wer das geglaubt hatte, wurde wieder enttäuscht. Die Neuwahl wurde von einer Handvoll CDU-Abgeordneter verhindert, denen ihr Mandat wichtiger war als das Wohl Thüringens.

Immer mehr Menschen wenden sich ab und werden zu Nichtwählern. In Berlin sind sie bereits die stärkste Kraft. So verständlich diese Reaktion einerseits ist, so falsch ist sie. Die Politiker scheren sich nicht um Nichtwähler, sie bleiben ja an der Macht, weil nur die in der Wahl erzielten Prozente zählen, nicht die Anzahl der abgegebenen Stimmen. In der Weimarer Verfassung wurde noch verfügt, dass die Anzahl der Mandate von der Wahlbeteiligung abhängt. Damit waren die Parteien gezwungen, um jede Stimme zu kämpfen. Diese Regelung gibt es nicht mehr. Wer nicht wählt, wirft seine Stimme weg. 

Das Wahlrecht muss dringend reformiert werden. In Thüringen haben die Bürger für Thüringen einen ersten wichtigen Schritt unternommen. Da die Politik ihr Versprechen, den Landtag aufzulösen und neu zu wählen, gebrochen hat, haben die Bürger für Thüringen ein Volksbegehren gestartet. Sie wollen eine Verfassungsänderung, die ermöglicht, dass die Bürger die Regierung und den Landtag abwählen können. Das Volksbegehren läuft bereits, aber die regierungsnahen Medien haben einen Mantel des Schweigens über das Vorhaben gebreitet. Deshalb müssen sie über das Netz und die neuen unabhängigen Medien informiert werden.“

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Das Volksbegehren
Im aktuellen Fall geht es um eine Änderung der Thüringer Verfassung. Sie soll ermöglichen, den Landtag und die Regierung des Freistaats per Volksentscheid abzuwählen.

Die Initiatoren vertreten die Auffassung, dass von Landtag und Landesregierung die Bürgerinteressen übergangen und Versprechen nicht eingehalten wurden. Deshalb soll es ein neues, starkes Recht geben: „Nicht nur wählen, sondern abwählen.“

Das Volksbegehren habe zum Ziel die Demokratie in unserem Bundesland durch Bürgerkontrolle zu stärken. Notwendig sind dafür 200.000 Unterschriften, die seit einem Monat und noch bis Ende Mai gesammelt werden sollen. Gelingt das Volksbegehren, wäre für das Thüringer Parlament und die Thüringer Verfassung eine vergleichbare Rechtslage möglich, wie sie Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz bereits verankert haben.

Inhalt des Volksbegehrens:
Der unterzeichnende Stimmberechtigte begehrt, dass dem Landtag folgender Gesetzentwurf unterbreitet wird:
Entwurf eines Gesetzes für ein

Fünftes* Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

Artikel 1
Dem Artikel 50 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), die zuletzt durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745) geändert worden ist, wird folgende Nummer 3 angefügt:
„3. wenn das Volk durch einen Volksentscheid, der auf Antrag von zehn vom Hundert der in Thüringen Wahlberechtigten (Volksbegehren) in freier Sammlung innerhalb von 4 Monaten durchgeführt wird, die Auflösung des Landtags beschließt. Ein solcher Volksentscheid bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmenden; diese Mehrheit muss mindestens 40 vom Hundert der Stimmberechtigten betragen. Für den Volksentscheid und das Volksbegehren gelten die Regelungen des Artikels 82 Abs. 3, 4, 6, 7 Satz 2 1. Halbsatz entsprechend; Artikel 82 Abs. 7 Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Behandlungsfrist im Landtag von sechs Monaten eine Behandlungsfrist von vier Monaten tritt. Das Nähere regelt das Gesetz.“

Artikel 2
*Die Zählung und die letzte Änderung werden zum Zeitpunkt der Beschlussfassung angepasst.

Begründung:
Derzeit kann der Landtag entweder selbst seine Auflösung beschließen oder nach einem erfolglosen Vertrauensantrag des Ministerpräsidenten neu gewählt werden. In der Verfassung des Freistaates Thüringen fehlt jedoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Neuwahl nach Auflösung des Landtags im Wege eines Volksentscheids des Bürgers als Souverän. Beispielsweise sieht die Bayerische Verfassung diesen Schritt in Artikel 18 Absatz 3 vor.

Den genauen Wortlaut des Unterschriftenbogens finden Sie in der angehängten. pdf-Datei.
Autor: red

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Kommentare
geloescht.20250302
02.03.2023, 19:26 Uhr
Das wäre nicht nötig...
...wenn CDU und FDP endlich mal die Bezeichnung "Opposition" verdienen würden.
Kama99
02.03.2023, 20:51 Uhr
Bis das durch ist, ....
stehen die regulären Wahlen an. Bringt also nichts. Der Bürger sollte sich in dieser Zeit mal genau überlegen was er dieses mal wählt.
diskobolos
02.03.2023, 21:04 Uhr
Ach die Vera wieder
Wenn ich mich richtig erinnere, ist Kemmerich selbst zurückgetreten, als er gemerkt hat, dass sein Taschenspielertrick in seiner eigenen Bundespartei völlig abgelehnt wurde.

Ganz davon abgesehen, dass FDP und CDU vor der Wahl ein Zusammengehen mit der AFD ausgeschlossen hatten. (Soviel zum Thema "Versprechen nicht einhalten")
Die rechte Vera bringt da etwas durcheinander.

Dieses sogenannte Volksbegehren ist m. E. eine Aktion, mit der sich eine Kleinstpartei bekannt machen möchte.
Ich persönlich bin aus vielen Gründen gegen Volksabstimmungen. Dafür sind meistens Leute, die wenig Chancen haben eine Mehrheit im Parlament zu erreichen.
bleibtmalfeinineurer
03.03.2023, 01:07 Uhr
Hoppla...
"Im aktuellen Fall geht es um eine Änderung der Thüringer Verfassung. Sie soll ermöglichen, den Landtag und die Regierung des Freistaats per Volksentscheid abzuwählen."

Das halte ich für kritisch. Legt es doch alle Mechanismen der seit 1945 funktionierenden Demokratie lahm. Ein Angriff auf die freiheitlich, demokratische Grundordnung ist es zwar nicht direkt, aber dieses Ansinnen stellt unser gesamtes Wahlsystem in Frage. Das hätte Wirkung auf den Bund, da Bundesrecht nunmal über dem Landesrecht steht. Somit würde so eine Regelung spätestens vom Verfassungsgericht gekippt. Das muss auch den Initiatoren klar sein. Somit ist das Ganze einmal mehr nur eine Nebelkerze. Hier werden "Besorgte Bürger" manipuliert...nur um mal in die Presse zu kommen.
geloescht.20250302
03.03.2023, 06:09 Uhr
Kemmerich ist zurückgetreten ...
...weil er und seine Familie von Extremisten, die nicht auf Faesers Demokratiefeindeliste stehen, bedroht wurden.

Bitte bei der Wahrheit bleiben, diskobolos!
Jäger53
03.03.2023, 08:07 Uhr
Volksbegehren
Nur eine Frage. Wo kann man im LK. Nordhausen seine Unterschrift leisten.
ernstkurtroemer
03.03.2023, 09:09 Uhr
Diskopolis-ich persönlich bin gegen Volksentscheide
Ihre Aussage oder Statement zeigen, in welche politische Richtung Sie tendieren.
Immer schön weiter im thüringischen Landessumpf, wir dürfen hier keinen Zentimeter von der vorgegebenen Richtung abweichen.
Vielleicht sind Sie sogar integriert und fassen kräftig mit ab, aus dem großen Versorgungstopf der Linientreuen.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass RR und besonders Grün, vor einer Neuwahl ganz weiche Knie bekommen, aber auch CDU und FDP wird dieses Volksbegehren, wohl nicht herbei sehnen.
Allein die AfD, wird das ganze mit einem Lächeln und kräftigem Hände reiben betrachten, denn den Ihre Umfragen, gehen ja nur nach oben.
Dann werden wir mal sehen, ob die Stimmen und Unterschriften zum Volksbegehren, die erforderliche Mehrheit erreichen.
H.Freidenker
03.03.2023, 12:09 Uhr
Ich habe nur eines verstanden,
das Ergebnis der Wahl ist demokratisch zustande gekommen.
Daran bestand aus demokratischer Sicht kein Zweifel.
Ich habe aber auch verstanden, dass politischer Wille über einer demokratischen Entscheidung steht.
Merkel hat auf einer Auslandsreise angeordnet, die Wahl ist rückgänging zu machen und die Blockflötenparteien sind bedingungslos in den Kampf gezogen und haben gehorsam ganze Arbeit gemacht.
Wenn eine Wahlergebnis nicht passt, wird es passend gemacht!
So geht Demokratie im 21-zigsten Jahrhundert.
Nehmt es zur Kenntnis, oder wehrt euch, aber glaubt nicht an die Hilfe durch Blockflöten der neuen Mitte!
geloescht.20250302
03.03.2023, 12:29 Uhr
Warum so despektierlich, diskobolos?
Rechts ist kein Schimpfwort und informieren Sie sich doch bitte auf der Seite dieser Frau über ihre Thesen.

Natürlich hat sie einen spektakulären Lebenslauf mit vielen Brüchen und Wendungen.

Wenn Ihnen wandlungsfähige Blockflöten und Merkeljünger oder zur SPD konvertierte Grüne RAF-Strafverteidiger und Kassiber-Schmuggler wie Schily lieber sind, ist Ihnen natürlich eine echte persönlich unter Repressionen leidende Vera Lengsfeld suspekt.
A-H-S
03.03.2023, 16:45 Uhr
Falsch
@Axel S. (Zitat): "Das hätte Wirkung auf den Bund, da Bundesrecht nunmal über dem Landesrecht steht. Somit würde so eine Regelung spätestens vom Verfassungsgericht gekippt. Das muss auch den Initiatoren klar sein. Somit ist das Ganze einmal mehr nur eine Nebelkerze."


Ist der obige Text der Redaktion eigentlich missverständlich?

Zitat Beitrag: "Gelingt das Volksbegehren, wäre für das Thüringer Parlament und die Thüringer Verfassung eine vergleichbare Rechtslage möglich, wie sie Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz bereits verankert haben."

-> Ich wüsste nicht, dass das BVerfG in eines der eben genannte Bundesländer eingeritten wäre und die Regelung aus der Landesverfassung gekippt hätte. Sie?

Ich finde es witzig, dass v.a. die stramm linientreuen Kommentatoren der ach so demokratischen Parteien so viel Angst vor Demokratie haben. Wir hätten jetzt die nötigen technischen Voraussetzungen Volksabstimmungen stärker in die Willensbekundung einzubeziehen (wie es übrigens auch im Grundgesetz (Art 20) vorgesehen ist. Man kann tatsächlich nur empfehlen, das zu beschleunigen, sonst kommen nämlich noch ganz andere Geister auf den Plan (Monarchie von rechts und das Rätesystem von links). Unsere Vorfahren haben aus gutem Grund diese Systeme überwunden und ich persönlich habe keine Lust auf Wiederholung. Also gilt es Volksabstimmungen zu ermöglichen und den Bürger endlich zu beteiligen. Bemerkenswert ist, dass sich dafür nur diejenigen aussprechen, die regelmässig aus dem "demokratischen Spektrum" ausgeschlossen werden.
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