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Mi, 13:31 Uhr
05.04.2023
FDP zu Grundsteuerbescheide

Regierung darf nicht in Klageverfahren zwingen

Die Freien Demokraten im Thüringer Landtag stellten einen Antrag, in dem sie die Landesregierung auffordern, sämtliche Bescheide zur Feststellung des Grundstückwertes nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß §164 Abgabenordnung zu erfassen...

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Fraktionschef Thomas L. Kemmerich sagte: „Die fristgerechte Abgabe der komplizierten Grundsteuererklärung war schon für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Hürde und verunsicherte durch die vielen Fehlerquellen. Selbst Kirchen und Kommunen waren angesichts des enormen bürokratischen Aufwands teils extrem überfordert. Daher müssen die Bescheide mit einem Vorbehaltsvermerk versehen sein.“

Hintergrund:
In Kürze werden Millionen Thüringerinnen und Thüringer ihre Bescheide zur Feststellung des Grundstückswertes erhalten. Die Bemessungsgrundlage dafür mussten die Eigentümer selbst in einem komplexen Online-Verfahren mit einer umfangreichen und streitanfälligen Datenerhebung der Steuerbehörde mitteilen. Genau hier setzt der Antrag der FDP an. Um eine faire und rechtskonforme Besteuerung der Thüringer Bevölkerung zu gewährleisten, sollten alle Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes gemäß §164 Abgabenordnung unter Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Sollte der Bundesrechnungshof oder das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieser Bescheide feststellen, müssen die Finanzämter sie von Amts wegen ändern. Das steht ohnehin zu befürchten, da bereits ein renommierter Rechtswissenschaftler in seinem Gutachten für den Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg die Verfasssungswidrigkeit des Bundesmodells zur Erhebung der Bemessung der Grundsteuer prognostiziert hat. Untermauert wird dies noch dadurch, dass das Verfahren etliche Ungleichheitsbehandlungen beinhaltet. Beispiel ist hierfür der sachlich unbegründete Rabatt von 25% für Genossenschaftswohnungen, der im Endeffekt zu einer Ungleichbehandlung von Mietern führt. Die Art des Eigentümers sollte für die steuerliche Belastung keine Rolle spielen. Ebenso werden rechtlich unversierte Bürgerinnen und Bürger benachteiligt. Die Landesregierung sollte der Aufforderung des Landtages nachkommen, da die Finanzverwaltung und die Justiz mit zahlreichen Einsprüchen und Massenverfahren rechnen müssen.

im Anhang finden Sie den FDP-Antrag als.pdf-Datei
Autor: red

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Kommentare
DonaldT
05.04.2023, 18:07 Uhr
Neue Grundsteuer
Die Anregung hat sicher ihre Berechtigung, nur kommt sie zu spät (wie bei der FDP üblich).
Die bereits ergangenen Bescheide sind (nach bisherigem Stand und Kenntnis aus dem Umfeld) alle endgültig, sofern man keinen Widerspruch/Einspruch einlegt.
Und die Beründungen sind schwierig, die Festlegungen des Finanzamtes sind nicht nachvollziehbar.
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