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So, 08:24 Uhr
09.07.2023
Aktion für Kinderschutz

Nicht wegsehen

Jeder kann für Kinderschutz aktiv werden - Nicht wegsehen, sondern handeln lautet die Maxime. Vor den Ferien wurde jetzt eine Aktion gestartet, die für das Thema sensibilisieren soll. Ziel ist es, Reisende auch zu animieren, verdächtige Beobachtungen von sexualisierten Übergriffen auf Kinder im Urlaubsland zu melden...

In Kooperation mit ECPAT Deutschland, der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel sowie der Zentralen Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) weist der Deutsche Reiseverband (DRV) kurz vor Beginn der Hauptferienzeit an deutschen Flughäfen und an Bahnhöfen mit Fernverkehr durch eine Plakat-Aktion auf sexualisierte Gewalt an Minderjährigen hin.

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Die Plakate werden in der Sommerzeit unter anderem an den Flughäfen in Frankfurt am Main, Hannover und Köln/Bonn sowie am Hauptbahnhof Köln zu sehen sein - weitere Flughäfen und Bahnhöfe sollen folgen. Die Initiative wurde erst möglich durch das Engagement der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz im DRV und den beteiligten Partnern: DER Touristik, Forum Anders Reisen, ITB Berlin, TUI und Studiosus.

Besonderer Dank gebührt der Unterstützung durch die ProPK. Sexualisierte Gewalt an Kindern ist weltweit eine Straftat und darf weder zu Hause, noch auf Reisen und im Urlaub Tabuthema sein. Es ist nicht hinlänglich bekannt, dass von Deutschen im Ausland begangener sexueller Missbrauch an Kindern auch nach der Rückkehr in Deutschland nach deutschem Recht verfolgt werden kann. Damit ist Verdachtsfälle oder Hinweise können auf der Plattform nicht-wegsehen.net gemeldet werden - offen oder anonym, egal ob im Urlaub oder beruflich unterwegs. Die Meldeplattform wird finanziell vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Auch Branchenunternehmen und der DRV setzen sich aktiv für den Kinderschutz ein, um einen Beitrag zu leisten, die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen im Tourismus einzudämmen.
Autor: red

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Kommentare
BerndLuky
09.07.2023, 10:17 Uhr
Was aber das Problem dabei ist...
ist folgendes!
Ein Beispiel hab ich erst vor kurzen in einem Forum für Computertechnik gelesen...
Dort hat ein User genau auf solchen Seiten (wie oben angegeben), eine Internetseite gemeldet, die augenscheinlich Kinderpornografie zum Kauf anbietet!
Er hat laut seiner Aussage, diese Seite bei der (dachte er) zuständigen Seite gemeldet!
Der Schrecken kam laut seiner Aussage, 3 Monate später, frühs 6:00Uhr!
Da klingelten etwa 5 Leute an seiner Tür, diese waren von der Polizei!
Sie hatten einen Durchsuchungsbefehl bei sich und haben seinen Rechner, sein Handy usw. mitgenommen!
Im Durchsuchungsbefehl stand folgender Satz: "Verdacht auf Verbreitung und Handel mit Kinderpornografischen Inhalten"
Der Herr hat dieses Schreiben sogar veröffentlicht!
Ein Polizist sagte dann zu ihn, er habe eine Seite weitergeleitet und somit sich strafbar gemacht der ""Verdacht auf Verbreitung und Handel mit Kinderpornografischen Inhalten"!
Er hat nach 2 Monaten sein ganzes Zeug zurück bekommen und hat auch gleich den Ermittlungs-Einstellungsbescheid veröffentlich! Sie haben nichts gefunden!
Nun diskutieren die Users ob man überhaupt solche Seiten melden sollte, da man sich ja Strafrechtlich strafbar macht, wenn man solche Seiten solchen Organisation zuschickt! (Verbreitung)

Deswegen wäre es mal praktisch hier, ein Statement seitens der Polizei zu veröffentlichen, ob man sich nun beim Melden strafbar macht oder nicht!
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