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Sa, 10:40 Uhr
09.11.2024
Gericht untersagt Wahlaufforderungen der Stiftung

AfD verklagt Stiftung Buchenwald erfolgreich (1)

Kurz vor den Wahlen zum Thüringer Landtag am 1. September dieses Jahres verschickte die Gedenkstätte Buchenwald nach eigenen Angaben einen Brief an 350.000 Thüringer im Alter über 65 Jahre mit "diffamierendem Inhalt über den Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland", wie es in der Pressemeldung der AfD heißt...

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Unter anderem wurde behauptet, dass die Alternative für Deutschland die „Leiden der Opfer des Nationalsozialismus aus der Erinnerung tilgen“ wolle.

Wegen diesen Falschbehauptungen und der Notwendigkeit, grundlegend klären zu lassen, inwieweit sich die Stiftung als Träger hoheitlicher Gewalt überhaupt zu politischen Parteien, besonders im Wahlkampf, äußern darf, hat der Landesverband der Alternative für Deutschland beim Verwaltungsgericht Weimar Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Untersagungsanordnung gestellt. Der Beschluss dazu liegt nun vor.

Danach ist es der Stiftung verboten worden, direkt dazu aufzufordern, die Alternative für Deutschland nicht zu wählen. Der Beschluss wird eingehend insbesondere darauf geprüft, ob in der Hauptsache noch geklärt werden muss, ob nicht wegen des Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Chancengleichheitsgrundsatz gegenüber politischen Parteien eine generelle Untersagung von aktiven Äußerungen der Stiftung im Wahlkampf durch das Gericht auszusprechen sein muss.


Die Gedenkstätte Buchenwald hat auch Stellung zum Urteil bezogen und bewertet das Urteil durchaus anders.
Autor: red

Kommentare
Agricola
09.11.2024, 12.05 Uhr
Zur AfD und bestimmten Äußerungen sagen viele Menschen, also soweit ich höre, dass
diese bestimmten Äußerungen der AfD enorm Stimmen gekostet haben. Jetzt mal abgehoben von diesem Rechtsstreit betrachtet, es geht in dieser, unserer Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht, eben. Somit kann auch gesagt werden, dass insoweit der Alternative für Deutschland politisch wie entwicklungsseitig ein großer Schaden entstanden ist.

Im übrigen bleibt: Nie Wieder! (Für mich gültig auch bezüglich Frieden!)
tannhäuser
09.11.2024, 13.19 Uhr
In meinem Umfeld...
...sind Leute zu faul und bequem, wählen zu gehen.

Die AfD braucht einen Selbstreinigungsprozeß. Dass Meuthen relativ geräuschlos ohne Schlammschlacht aus der Partei verschwand bedeutet für mich eine Art Waffenstillstand und Schweigevereinbarung.

Mit drn hochintelligenten Frauen Weidel und von Storch hat die AfD Potenzial, weil sie keinen queeren Genderterror gegen Alte Weisse Männer auf die To-Do-Liste setzen würden.
grobschmied56
09.11.2024, 14.01 Uhr
Nie wieder gilt nur für die ...
... 'RRrräächten'.
Von islamistischen Fanatikern geht bekanntlich keinerlei Gefahr aus, auch wenn das - wie in Amsterdam - bisweilen so aussieht...
Anmerkung techn. Support:
Nee, gilt im gemeinten Kontext eigentlich für alle!!
Ex-post
09.11.2024, 15.03 Uhr
AFD hat merkwürdige Aufgaben
Dafür hat also die AFD Zeit.

Beim Landeshaushalt muß die thüringer SPD Finanzministerin Taubert alles alleine machen. Da kommt nichts von der AFD Fraktion obwohl das wichtig ist.

Aber für sowas hier haben sie Zeit.

Die AFD hat selber gesagt, daß die Gelder aus dem Landeshaushalt wichtig sind, auch für Nordhausen. Aber machen tut sie dann nichts.
Lautaro
09.11.2024, 15.19 Uhr
In meiner Kindheit hat damals "Oma Hausschild" auf mich aufgepasst !
Sie erinnerte sich noch an die Häftlingskolonnen, welche durch Salza getrieben wurden. Einem Häftling ein Stück Brot zuzustecken hat den Besuch der Gestapo zur Folge gehabt.:
Dieser Herr Wagner, welcher noch niemals nützliche Arbeit für unsere Bevölkerung geleistet hat, hat Nordhäuser in seinen staatlich finanzierten Publikationen immer wieder verunglimpft.
Das macht mich schon ein wenig zornig !
hannes07
09.11.2024, 18.23 Uhr
Ganz so scheint es nicht zu sein.
Ganz so, wie die AfD es hier darstellt, scheint es nicht zu sein.

Die nnz schrieb hierzu in einem anderen Artikel:
"Zur eigentlichen Postwurfsendung führt das Gericht aus: „Der Brief bietet keinen Anlass zur Beanstandung. Die in ihm mitgeteilten Tatsachen sind zutreffend und die Wertungen und Interpretationen beruhen auf einem jeweils sachgerecht gewürdigten Tatsachenkern.“ Und: Die Stiftung „darf auch im Hinblick auf eine bevorstehende Wahlentscheidung konkrete Tatsachen mitteilen und bewerten.“
Einzig der begleitende Text zur Postwurfsendung auf der Website der Stiftung enthielt einen Satz, der vom Gericht beanstandet und inzwischen entfernt wurde."
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