Sa, 15:45 Uhr
09.11.2024
Vorsicht bei Nebel:
Mangelhafte Beleuchtung wird zu extremer Gefahr
Graues Novemberwetter macht das Autofahren nicht nur ungemütlich, niedrige Temperaturen und Niederschläge machen es auch gefährlicher. Zusätzlich ist in der dunklen Jahreszeit das Fahren mit Licht nicht jedermanns Sache...
Mit der Zeitumstellung wird es zwar etwas früher hell, doch am Abend setzt die Dämmerung viel früher als gewohnt ein. Kommt jetzt auch noch Nebel hinzu, ist die Sicht zusätzlich eingeschränkt. Eine intakte Fahrzeugbeleuchtung ist daher unerlässlich. Bei schlechter Sicht und Nebel rät Fahrzeugexperte Achmed Leser: Licht einschalten und das Tempo unbedingt den jeweiligen Sichtverhältnissen anpassen.
Fahrzeuge mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtungseinrichtung stellen eine extreme Gefahr im Straßenverkehr dar. Gerade in der dunklen Jahreszeit gefährden solche Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Fahrzeughalter die Gefahr einer mangelhaften Beleuchtung unterschätzen. Fahrzeuge mit defekter Beleuchtung werden von anderen Verkehrsteilnehmern im Zweifel zu spät gesehen, falsch eingestellte Scheinwerfer können blenden und so das Erkennen anderer Gefahren erschweren, erklärt Fahrzeugexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen.
Bei aufkommendem Nebel ist das umso gefährlicher, warnt Leser: Bei Sichtbehinderung durch Nebel oder Regen ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Oftmals schaltet das Automatiklicht jedoch zu spät von Tagfahr- auf Abblendlicht. Daher ist bei Nebel eine manuelle Betätigung angebracht. Die Nebelscheinwerfer dürfen jedoch erst bei einer erheblichen Sichteinschränkung benutzt werden, die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern. Dann gilt aber auch maximal ein Tempo von 50 km/h, erinnert Achmed Leser an das Fahrschulwissen. Weil die Nebelschlussleuchte andere Autofahrer blenden kann, muss sie bei Sichtweiten über 50 Metern unbedingt wieder ausgeschaltet werden. Bei Nichtbeachten droht hierfür sogar ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro.
Mängel an der lichttechnischen Einrichtung gehören regelmäßig zu den häufigsten Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht von Fahrzeugen mit nicht funktionstüchtigen Bremsleuchten oder rückwärtiger Beleuchtung aus. Bei Nebel ist das umso gefährlicher. Auffahrunfälle sind hierbei nahezu vorprogrammiert. Gerade bei einer Notbremsung hat der Hintermann kaum mehr eine Chance rechtzeitig zum Stehen zu kommen, wenn das Fahrzeug vor ihm defekte Bremsleuchten hat, gibt Achmed Leser zu bedenken.
Autofahrer sollten die Funktion der lichttechnischen Einrichtung vor Fahrtantritt kontrollieren. Gerade sicherheitsrelevante Defekte wie ein komplett ausgefallenes Abblendlicht oder der Ausfall von Bremsleuchte oder Rücklicht sollten regelmäßig in Eigenregie ausgeschlossen werden, so Leser. Defekte an der lichttechnischen Einrichtung lassen sich am besten durch eine Fachwerkstatt beheben, da bei modernen Fahrzeugen oft schon der Wechsel eines einzelnen Leuchtmittels komplizierter ist als gedacht.
Autor: redMit der Zeitumstellung wird es zwar etwas früher hell, doch am Abend setzt die Dämmerung viel früher als gewohnt ein. Kommt jetzt auch noch Nebel hinzu, ist die Sicht zusätzlich eingeschränkt. Eine intakte Fahrzeugbeleuchtung ist daher unerlässlich. Bei schlechter Sicht und Nebel rät Fahrzeugexperte Achmed Leser: Licht einschalten und das Tempo unbedingt den jeweiligen Sichtverhältnissen anpassen.
Fahrzeuge mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtungseinrichtung stellen eine extreme Gefahr im Straßenverkehr dar. Gerade in der dunklen Jahreszeit gefährden solche Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Fahrzeughalter die Gefahr einer mangelhaften Beleuchtung unterschätzen. Fahrzeuge mit defekter Beleuchtung werden von anderen Verkehrsteilnehmern im Zweifel zu spät gesehen, falsch eingestellte Scheinwerfer können blenden und so das Erkennen anderer Gefahren erschweren, erklärt Fahrzeugexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen.
Bei aufkommendem Nebel ist das umso gefährlicher, warnt Leser: Bei Sichtbehinderung durch Nebel oder Regen ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Oftmals schaltet das Automatiklicht jedoch zu spät von Tagfahr- auf Abblendlicht. Daher ist bei Nebel eine manuelle Betätigung angebracht. Die Nebelscheinwerfer dürfen jedoch erst bei einer erheblichen Sichteinschränkung benutzt werden, die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern. Dann gilt aber auch maximal ein Tempo von 50 km/h, erinnert Achmed Leser an das Fahrschulwissen. Weil die Nebelschlussleuchte andere Autofahrer blenden kann, muss sie bei Sichtweiten über 50 Metern unbedingt wieder ausgeschaltet werden. Bei Nichtbeachten droht hierfür sogar ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro.
Mängel an der lichttechnischen Einrichtung gehören regelmäßig zu den häufigsten Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht von Fahrzeugen mit nicht funktionstüchtigen Bremsleuchten oder rückwärtiger Beleuchtung aus. Bei Nebel ist das umso gefährlicher. Auffahrunfälle sind hierbei nahezu vorprogrammiert. Gerade bei einer Notbremsung hat der Hintermann kaum mehr eine Chance rechtzeitig zum Stehen zu kommen, wenn das Fahrzeug vor ihm defekte Bremsleuchten hat, gibt Achmed Leser zu bedenken.
Autofahrer sollten die Funktion der lichttechnischen Einrichtung vor Fahrtantritt kontrollieren. Gerade sicherheitsrelevante Defekte wie ein komplett ausgefallenes Abblendlicht oder der Ausfall von Bremsleuchte oder Rücklicht sollten regelmäßig in Eigenregie ausgeschlossen werden, so Leser. Defekte an der lichttechnischen Einrichtung lassen sich am besten durch eine Fachwerkstatt beheben, da bei modernen Fahrzeugen oft schon der Wechsel eines einzelnen Leuchtmittels komplizierter ist als gedacht.
Kommentare
Kobold2
09.11.2024, 16.19 Uhr
Mängel
an der lichttechnischen Einrichtung gehören regelmäßig zu den häufigsten Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung......
Das mag ja sein, aber erheblich mehr Mängel bestehen bei der angesprochen Benutzung der Nebelschlussleuchte und noch gravierender, beim Verständnis um die Funktion der Tageslichtautomatik. Ein defektes Rücklicht ist immer noch besser, als gar kein eingeschaltetes Rücklicht.
Leider ist das kein Prüfkriterum bei der HU.
Das mag ja sein, aber erheblich mehr Mängel bestehen bei der angesprochen Benutzung der Nebelschlussleuchte und noch gravierender, beim Verständnis um die Funktion der Tageslichtautomatik. Ein defektes Rücklicht ist immer noch besser, als gar kein eingeschaltetes Rücklicht.
Leider ist das kein Prüfkriterum bei der HU.
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Hayden 69
09.11.2024, 17.37 Uhr
Ohne Beleuchtung
Man sollte auch mal das Augenmerk unter anderem auf die Fahrradfahrer lenken ohne Licht, dunkle Sachen und auf der falschen Straßenseite, geht gar nicht ,die sind sich gar nicht bewusst dass sie mit ihrem Leben spielen und vor allen Dingen tut ein Bums mit dem Auto auch richtig weh, nicht dem Autofahrer sondern den Fahrradfahrer.
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tannhäuser
09.11.2024, 18.29 Uhr
Ganz ehrlich Kobold2...
...die Lichttechnik anderer Verkehhrsteilnehmer macht mir keine Sorgen, wenn sich nächtens um 02:40 ein SUV in eine enge Parklücke zwängt.
Diese Leute können dank integrierter Hilfsassistenten wirklich einparken.
Diese Leute können dank integrierter Hilfsassistenten wirklich einparken.
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Hayden 69
09.11.2024, 19.54 Uhr
Tannhäuser
Ihr Beitrag gehört eigentlich nicht zum Thema, aber mal am Rande bemerkt wer Technik oder irgendwelche Hilfsmittel zum Einparken braucht, der soll doch lieber das Auto stehen lassen bzw. gar kein Auto fahren.
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Erpel1311
09.11.2024, 23.11 Uhr
Tagfahrlicht
Einige Autofahrer scheinen vergessen zu haben das ihre Autos einen Schalter haben um Abblendlicht manuell einzuschalten. Ich bin jeden Tag unterwegs und sehr viele Fahrer haben nur ihr Tagfahrlicht an. Also vorn Licht und hinten nicht. Man sollte sich nicht nur auf die Automatik verlassen.
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Kobold2
10.11.2024, 09.49 Uhr
Wie recht sie haben.... M
Aber der Hinweis im Eingangskommentar, wurde erwartungsgemäß anders honoriert. Mit Automatiken und Assistenzsystemen nähern sich manche Verkehrsteilnehmer immer mehr dem betreuten Fahren, ohne das eigene Gehirn zu gebrauchen. Mittlerweile kommen die Hinweise zur Tageslichtautomatik zusätzlich zum Gebrauch der Nebelschlussleuchte auch noch mit den Verkehrsnachrichten im Radio.
Aber man lässt sich ja heute nicht mehr belehren und bevormunden. Ist ja auch egal, was man mit nicht eingeschalteten Rücklicht hinter sich so provoziert. Paragraph1 gilt nur für die anderen.
Aber man lässt sich ja heute nicht mehr belehren und bevormunden. Ist ja auch egal, was man mit nicht eingeschalteten Rücklicht hinter sich so provoziert. Paragraph1 gilt nur für die anderen.
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tannhäuser
10.11.2024, 10.17 Uhr
Natürlich Hayden 69...
...wer sich tagsüber nicht mehr auf seine biologisch gegeben Sinnesorgane verlassen kann, gehört überhaupt nicht hinters Steuer!
Und ich bin inzwischen auch bezüglich gesundheitlicher Tauglichkeitsprüfungen ab einem gewissen Alter auch für Nicht-Berufskraftfahrer auf Kobolds Seite.
Aber jeder, der sich nächtens im eng beparkten Wohngebiet mit oder ohne technische Hilfsmittel in eine Lücke zwängt, ohne meinem Auto eine Delle oder Kratzer zu verpassen und mir am nächsten Morgen noch das Einsteigen in meinen eigenen Benziner erlaubt ist mir sympathisch.
Und ich bin inzwischen auch bezüglich gesundheitlicher Tauglichkeitsprüfungen ab einem gewissen Alter auch für Nicht-Berufskraftfahrer auf Kobolds Seite.
Aber jeder, der sich nächtens im eng beparkten Wohngebiet mit oder ohne technische Hilfsmittel in eine Lücke zwängt, ohne meinem Auto eine Delle oder Kratzer zu verpassen und mir am nächsten Morgen noch das Einsteigen in meinen eigenen Benziner erlaubt ist mir sympathisch.
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