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Do, 11:23 Uhr
26.06.2025
Ein Blick in die Statistik

Stagnation beim Pflegenachwuchs

Im Jahr 2024 haben 890 Personen die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau in
Thüringen erfolgreich abgeschlossen. Damit hat sich die Zahl der erfolgreich beendeten Ausbildungen gegenüber 2023 kaum verändert (2023: 889 Absolventinnen und Absolventen).

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik haben davon 879 Personen (98,8 Prozent) einen generalistischen Abschluss als Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau gewählt und 11 Personen (1,2 Prozent) einen Abschluss mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Für das Berichtsjahr 2024 liegen erstmals Ergebnisse von Pflegestudierende* an Hochschulen vor.

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Ende 2024 befanden sich in Thüringen 20 Studierende in einem Pflegestudium. Bis zum Stichtag 31.12.2024 begannen 1.684 Personen, davon 432 Männer** (25,7 Prozent) und 1.252 Frauen** (74,3 Prozent), eine Ausbildung in diesem Beruf. Dies waren 1,3 Prozent neu abgeschlossene Ausbildungsverträge weniger als zum Vorjahreszeitpunkt. Ende 2024 befanden sich insgesamt 4 005 Personen in Ausbildung zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau.

Von den 1 684 Auszubildenden, die eine Ausbildung begannen, waren 26,5 Prozent (447 Personen) unter 18 Jahren alt. 24,0 Prozent (405 Personen) waren 18 oder 19 Jahre alt. Im Alter zwischen 20 und 29 Jahren befanden sich 35,9 Prozent (604 Personen) und im Alter zwischen 30 und 39 Jahren 8,8 Prozent (149 Personen) der Auszubildenden. 40 Jahre oder älter waren 4,7 Prozent bzw. 79 Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung. Die Möglichkeit einer Berufsausbildung in Teilzeit haben von den 1 684 neuen Auszubildenden 1,8 Prozent (31 Personen) genutzt. Ein Jahr zuvor waren das 80 Personen.

*Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es die Möglichkeit eines Pflegestudiums an Hochschulen, welches mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) seit 2024 vergütet und finanziert wird. An einigen Hochschulen konnte das Pflegestudium bereits vor dem Jahr 2024 begonnen werden, ab 2024 setzte die Finanzierung ein. Die vorliegenden Ergebnisse entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

**Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Abs. 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Autor: red

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