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Sa, 14:43 Uhr
28.06.2025
Deutscher Gewerkschaftsbund

Worauf Schüler bei Ferienjobs achten sollten

Die Sommerferien in Thüringen haben begonnen und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt damit auch die Zeit der Ferienjobs. Doch welche Regeln gelten dabei? Die DGB-Jugend gibt hilfreiche Tipps...

“Wichtig ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem gültigen Vertrag in den Ferienjob startet. Dieser sollte vorab abgeschlossen werden und eindeutig festlegen, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und welche Bezahlung vereinbart sind”, empfiehlt Charlotte Dick, Bezirksjugendsekretärin des DGB Hessen-Thüringen.

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Dick betont außerdem: “Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt genau fest, unter welchen Bedingungen Ferienarbeit erlaubt ist. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche nicht erlaubt.”

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu 2, in der Landwirtschaft 3 Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal 4 Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis 6 Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. “Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden”, sagt dazu die Bezirksjugendsekretärin des DGB Hessen-Thüringen. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. “Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben”, betont Dick.

Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Charlotte Dick, Bezirksjugendsekretärin des DGB Hessen-Thüringen: “Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.” Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.

Autor: red

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