Di, 08:58 Uhr
12.08.2025
Fördermöglichkeiten
Neue Ehrenamtsförderung gestartet
Gestern wurde die neue Runde der Ehrenamtsförderung eingeleitet. Die CDU-Landtagsabgeordnete Carolin Gerbothe informiert über neues Programm...
Das Ehrenamt ist das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts in Thüringen: Es verbindet Menschen, schafft Gemeinschaft und prägt das öffentliche Leben – besonders in ländlichen Regionen. Um dieses Engagement weiter zu stärken, treten ab dem 11. August neue Fördermöglichkeiten im Rahmen des Thüringer Ehrenamtsgesetzes in Kraft, erklärt CDU-Landtagsabgeordnete Carolin Gerbothe.
Das Gesetz wurde auf Initiative der CDU-Fraktion gemeinsam mit Ministerpräsident Mario Voigt und den Koalitionspartnern auf den Weg gebracht. Mit dem neuen Gesetz und der zugehörigen Rahmenrichtlinie stehen umfangreiche finanzielle Mittel bereit, um ehrenamtlich getragene Projekte und Organisationen zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen – etwa in den Bereichen Heimatpflege, Demokratie, Kultur, Sport, Bildung, Umwelt, Soziales, Kirche oder Katastrophenschutz. Unterstützt werden Initiativen zur Nachwuchsgewinnung, zur Digitalisierung, zur Weiterbildung sowie zur Würdigung des Engagements.
Die Fördersummen sind gestaffelt: Für Einzelprojekte sind zwischen 5.000 und 50.000 Euro möglich, Kooperationsprojekte können bis zu 100.000 Euro erhalten. Kleinstförderungen unter 5.000 Euro werden weiterhin unbürokratisch über das Programm Aktiv vor Ort der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt. Zudem stehen Hilfen für Vereine in akuten Notlagen über den Thüringer Ehrenamtsfonds zur Verfügung. Förderanträge können vom 11. August bis 15. September 2025 digital über das Förderportal des Thüringer Landesverwaltungsamts gestellt werden.
Um die neuen Möglichkeiten praxisnah zu erklären, lädt die CDU-Fraktion gemeinsam mit der SPD, dem BSW und der Thüringer Staatskanzlei zu einer digitalen Informationsveranstaltung am Mittwoch, 20. August, von 16:30 bis 18:00 Uhr ein. Interessierte können sich bis 18. August 2025 per E-Mail an allonge@cdu-landtag.de anmelden und erhalten anschließend die Zugangsdaten.
Ich möchte alle Engagierten ermutigen, von diesen neuen Förderangeboten Gebrauch zu machen, so Gerbothe. Als Abgeordnete für den ländlichen Raum stehe ich selbstverständlich auch persönlich bei Fragen oder Unterstützungsbedarf zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zur Förderrichtlinie finden sich auf der Informationsseite der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag unter www.cdu- landtag.de/ehrenamt.
Carolin Gerbothe
Autor: redDas Ehrenamt ist das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts in Thüringen: Es verbindet Menschen, schafft Gemeinschaft und prägt das öffentliche Leben – besonders in ländlichen Regionen. Um dieses Engagement weiter zu stärken, treten ab dem 11. August neue Fördermöglichkeiten im Rahmen des Thüringer Ehrenamtsgesetzes in Kraft, erklärt CDU-Landtagsabgeordnete Carolin Gerbothe.
Das Gesetz wurde auf Initiative der CDU-Fraktion gemeinsam mit Ministerpräsident Mario Voigt und den Koalitionspartnern auf den Weg gebracht. Mit dem neuen Gesetz und der zugehörigen Rahmenrichtlinie stehen umfangreiche finanzielle Mittel bereit, um ehrenamtlich getragene Projekte und Organisationen zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen – etwa in den Bereichen Heimatpflege, Demokratie, Kultur, Sport, Bildung, Umwelt, Soziales, Kirche oder Katastrophenschutz. Unterstützt werden Initiativen zur Nachwuchsgewinnung, zur Digitalisierung, zur Weiterbildung sowie zur Würdigung des Engagements.
Die Fördersummen sind gestaffelt: Für Einzelprojekte sind zwischen 5.000 und 50.000 Euro möglich, Kooperationsprojekte können bis zu 100.000 Euro erhalten. Kleinstförderungen unter 5.000 Euro werden weiterhin unbürokratisch über das Programm Aktiv vor Ort der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt. Zudem stehen Hilfen für Vereine in akuten Notlagen über den Thüringer Ehrenamtsfonds zur Verfügung. Förderanträge können vom 11. August bis 15. September 2025 digital über das Förderportal des Thüringer Landesverwaltungsamts gestellt werden.
Um die neuen Möglichkeiten praxisnah zu erklären, lädt die CDU-Fraktion gemeinsam mit der SPD, dem BSW und der Thüringer Staatskanzlei zu einer digitalen Informationsveranstaltung am Mittwoch, 20. August, von 16:30 bis 18:00 Uhr ein. Interessierte können sich bis 18. August 2025 per E-Mail an allonge@cdu-landtag.de anmelden und erhalten anschließend die Zugangsdaten.
Ich möchte alle Engagierten ermutigen, von diesen neuen Förderangeboten Gebrauch zu machen, so Gerbothe. Als Abgeordnete für den ländlichen Raum stehe ich selbstverständlich auch persönlich bei Fragen oder Unterstützungsbedarf zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zur Förderrichtlinie finden sich auf der Informationsseite der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag unter www.cdu- landtag.de/ehrenamt.
Carolin Gerbothe