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Mo, 10:42 Uhr
05.01.2026
Tierseuche

Erneut Fälle von Geflügelpest

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittel-überwachung appelliert eindringlich an
alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Ein Hihn sitzt in einer Kuhle.  (Foto: emw) Ein Hihn sitzt in einer Kuhle. (Foto: emw)
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der eigenen Tierbestände sowie der Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Krankheit.

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Geflügelhalter werden gebeten, erhöhte Verluste im eigenen Bestand sowie das Auffinden oder die Sichtung verendeter Wildvögel – insbesondere von Schwänen,
Kranichen und Kormoranen – unverzüglich dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.

Eine generelle Stallpflicht besteht derzeit nicht. Geflügelausstellungen sind unter den Veranstaltern bekannten und geltenden Voraussetzungen weiterhin erlaubt.

Einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen:

Die Eingänge zu Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion auszustatten (z. B. Desinfektionswannen oder -matten).

  • Beim Betreten der Ställe ist Schutzkleidung zu tragen. Einwegkleidung ist
  • nach Gebrauch unverzüglich zu entsorgen.


  • Gerätschaften, Stallungen, Fahrzeuge sowie Transportbehältnisse sind nach
  • jeder Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.


Die Geflügelpest ist eine für Hausgeflügel hochansteckende und meist tödlich verlaufende Erkrankung. Für die Allgemeinbevölkerung besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein erhöhtes Risiko.

In seltenen Fällen kann es jedoch bei intensivem
Kontakt mit infizierten Tieren zu einer Ansteckung des Menschen kommen. Die Erkrankung verläuft beim Menschen in der Regel grippeähnlich mit Symptomen wieFieber, Husten, Halsschmerzen und Atemwegsbeschwerden. Eine Übertragung von
Mensch zu Mensch ist bislang nicht beobachtet worden.

Der Unstrut-Hainich-Kreis bittet alle Geflügelhalter um erhöhte Aufmerksamkeit und verantwortungsbewusstes Handeln.
Autor: ssc

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