Di, 10:03 Uhr
08.09.2026
Ein Blick in die Statistik
Millionenplus bei Erb- und Schenkungssteuer
In Thüringen wurde im Jahr 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 47,2 Millionen Euro festgesetzt und damit 7,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 2 421 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt…
Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 221,0 Millionen Euro zugrunde.
In 1 957 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 1 241 Erblassungen entstand ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 389,6 Millionen Euro. Demgegenüber standen 61,4 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den steuerpflichtigen Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 328,3 Millionen Euro.
Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 168,7 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer be- lief sich auf 37,4 Millionen Euro. Für 80 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 100 000 Euro. Diese trugen nur zu 28 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.
Im Festsetzungsjahr 2025 kam es zu 481 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 52,2 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 9,8 Millionen Euro. 79 Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100 000 Euro. Diese trugen zu 22 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schenkungen bei.
Autor: redNach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 221,0 Millionen Euro zugrunde.
In 1 957 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 1 241 Erblassungen entstand ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 389,6 Millionen Euro. Demgegenüber standen 61,4 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den steuerpflichtigen Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 328,3 Millionen Euro.
Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 168,7 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer be- lief sich auf 37,4 Millionen Euro. Für 80 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 100 000 Euro. Diese trugen nur zu 28 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.
Im Festsetzungsjahr 2025 kam es zu 481 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 52,2 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 9,8 Millionen Euro. 79 Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100 000 Euro. Diese trugen zu 22 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schenkungen bei.