84 Plätze stehen zur Verfügung
Clearingstelle und -einrichtungen stehen in den Startlöchern
Donnerstag, 26. November 2015, 10:01 Uhr
Auf Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, das am 1. November dieses Jahres in Kraft getreten ist, werden jetzt diese Kinder und Jugendlichen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Das bedeutet, dass nach dem gegenwärtigen Stand jährlich 1.300 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in Thüringen aufgenommen werden müssen, Tendenz steigend!
Für den Unstrut-Hainich-Kreis sieht die 4. Thüringer Flüchtlingsverteilungsordnung auf dieser Basis eine jährliche Aufnahme von 60 UMA's vor. Da die Hilfen zur Erziehung erfahrungsgemäß frühestens nach drei Jahren enden, müsste der Kreis für die Zuweisung aus drei Jahren rund 180 stationäre Plätze der Hilfe zur Erziehung aufbauen.
Um diese Hilfen effektiv und übersichtlich zu gestalten hat sich der Freistaat Thüringen dazu entschlossen, zentrale Clearingstellen zu schaffen. Aktuell sind das sechs Clearingstellen, die jeweils aus Verwaltung und aus Einrichtungen zur Unterbringung der Kinder und Jugendlichen bestehen. In unserem Kreis werden zwei Clearingeinrichtungen in Mühlhausen und Eigenrode nach den derzeit laufenden Betriebserlaubnisverfahren durch das Landesjugendamt die Arbeit aufnehmen. Die Inbetriebnahme ist nach Abschluss der Arbeiten zur Erfüllung der Brandschutzauflagen für den 1. Dezember 2015 geplant.
In Mühlhausen werden maximal 60 Plätze für männliche Kinder und Jugendliche und in Eigenrode maximal 24 Plätze für Kinder bis 15 Jahre und weibliche Jugendliche bis zur Volljährigkeit zur Verfügung stehen. Der Personalbedarf richtet sich nach dem Abschluss des Betriebserlaubnisverfahrens. Der Fachdienst Familie und Jugend geht davon aus, dass für die Einrichtung in Mühlhausen etwa 35 Fachkräfte und für die Einrichtung in Eigenrode zirka 15 Fachkräfte notwendig sind. Hinzu kommt noch das technische Personal und die Einrichtungsleitung. Beide Träger sind derzeit dabei, Fachpersonal zu gewinnen. Die Anzahl der Plätze in den Clearingeinrichtungen wird auf die Verteilerquote angerechnet.
Die Kosten der Unterbringung richten sich nach einer vom Unstrut-Hainich-Kreis mit den Trägern abzuschließenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung. Der Freistaat Thüringen ist gemäß § 89 des SGB VIII als überörtlicher Träger in voller Höhe rückerstattungspflichtig. Die Verhandlungen dazu laufen.
Die Aufgaben der Verwaltung der Clearingstelle im Landratsamt beginnen mit der Übernahme des Minderjährigen mittels einer Verfügung der Inobhutnahme. Bei einem Clearinginterview werden unter Einbeziehung eines Dolmetschers oder Sprachmittlers die Fakten geprüft und das weitere Verfahren erläutert. Eine Alterseinschätzung, die Klärung des Gesundheitszustandes und eine eventuelle Krankenhilfe schließen sich an. Weiterhin wird geprüft, ob eine Zusammenführung mit verwandten Personen im In- oder Ausland möglich ist oder eine Rückkehroption besteht.
Mit der Unterbringung in einer Clearingeinrichtung einher geht die Herbeiführung einer gesetzlichen Vertretung wie Vormundschaft oder Pflegschaft. An allen wichtigen Entscheidungen, wie z. B. der Vorbereitung der Hilfeplanung, werden die Minderjährigen beteiligt.
Die grundsätzlichen Aufgaben der Clearingeinrichtungen, in Mühlhausen von der AWO und in Eigenrode von der Jugendwerkstatt NOVA gGmbH betrieben, bestehen in der Unterbringung und der Grundversorgung. Anhand der Sozialanamnese wird die familiäre Situation, die ethnische Zugehörigkeit sowie der Bildungs- und Entwicklungsstand in Erfahrung gebracht. Danach erfolgt die Erziehungsplanung und die pädagogische Betreuung. Gegebenenfalls werden psychologische und therapeutische Hilfen veranlasst. Weitere unverzichtbare Aufgaben sind die soziale Integration und Freizeitgestaltung, die Unterstützung des Vormundes, die Begleitung des Asylverfahrens und nicht zuletzt die Sprachförderung.
Abschließend werden die Kinder und Jugendlichen an das für die Anschlusshilfen zuständige Jugendamt innerhalb des Freistaates übergeben.
Autor: redFür den Unstrut-Hainich-Kreis sieht die 4. Thüringer Flüchtlingsverteilungsordnung auf dieser Basis eine jährliche Aufnahme von 60 UMA's vor. Da die Hilfen zur Erziehung erfahrungsgemäß frühestens nach drei Jahren enden, müsste der Kreis für die Zuweisung aus drei Jahren rund 180 stationäre Plätze der Hilfe zur Erziehung aufbauen.
Um diese Hilfen effektiv und übersichtlich zu gestalten hat sich der Freistaat Thüringen dazu entschlossen, zentrale Clearingstellen zu schaffen. Aktuell sind das sechs Clearingstellen, die jeweils aus Verwaltung und aus Einrichtungen zur Unterbringung der Kinder und Jugendlichen bestehen. In unserem Kreis werden zwei Clearingeinrichtungen in Mühlhausen und Eigenrode nach den derzeit laufenden Betriebserlaubnisverfahren durch das Landesjugendamt die Arbeit aufnehmen. Die Inbetriebnahme ist nach Abschluss der Arbeiten zur Erfüllung der Brandschutzauflagen für den 1. Dezember 2015 geplant.
In Mühlhausen werden maximal 60 Plätze für männliche Kinder und Jugendliche und in Eigenrode maximal 24 Plätze für Kinder bis 15 Jahre und weibliche Jugendliche bis zur Volljährigkeit zur Verfügung stehen. Der Personalbedarf richtet sich nach dem Abschluss des Betriebserlaubnisverfahrens. Der Fachdienst Familie und Jugend geht davon aus, dass für die Einrichtung in Mühlhausen etwa 35 Fachkräfte und für die Einrichtung in Eigenrode zirka 15 Fachkräfte notwendig sind. Hinzu kommt noch das technische Personal und die Einrichtungsleitung. Beide Träger sind derzeit dabei, Fachpersonal zu gewinnen. Die Anzahl der Plätze in den Clearingeinrichtungen wird auf die Verteilerquote angerechnet.
Die Kosten der Unterbringung richten sich nach einer vom Unstrut-Hainich-Kreis mit den Trägern abzuschließenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung. Der Freistaat Thüringen ist gemäß § 89 des SGB VIII als überörtlicher Träger in voller Höhe rückerstattungspflichtig. Die Verhandlungen dazu laufen.
Die Aufgaben der Verwaltung der Clearingstelle im Landratsamt beginnen mit der Übernahme des Minderjährigen mittels einer Verfügung der Inobhutnahme. Bei einem Clearinginterview werden unter Einbeziehung eines Dolmetschers oder Sprachmittlers die Fakten geprüft und das weitere Verfahren erläutert. Eine Alterseinschätzung, die Klärung des Gesundheitszustandes und eine eventuelle Krankenhilfe schließen sich an. Weiterhin wird geprüft, ob eine Zusammenführung mit verwandten Personen im In- oder Ausland möglich ist oder eine Rückkehroption besteht.
Mit der Unterbringung in einer Clearingeinrichtung einher geht die Herbeiführung einer gesetzlichen Vertretung wie Vormundschaft oder Pflegschaft. An allen wichtigen Entscheidungen, wie z. B. der Vorbereitung der Hilfeplanung, werden die Minderjährigen beteiligt.
Die grundsätzlichen Aufgaben der Clearingeinrichtungen, in Mühlhausen von der AWO und in Eigenrode von der Jugendwerkstatt NOVA gGmbH betrieben, bestehen in der Unterbringung und der Grundversorgung. Anhand der Sozialanamnese wird die familiäre Situation, die ethnische Zugehörigkeit sowie der Bildungs- und Entwicklungsstand in Erfahrung gebracht. Danach erfolgt die Erziehungsplanung und die pädagogische Betreuung. Gegebenenfalls werden psychologische und therapeutische Hilfen veranlasst. Weitere unverzichtbare Aufgaben sind die soziale Integration und Freizeitgestaltung, die Unterstützung des Vormundes, die Begleitung des Asylverfahrens und nicht zuletzt die Sprachförderung.
Abschließend werden die Kinder und Jugendlichen an das für die Anschlusshilfen zuständige Jugendamt innerhalb des Freistaates übergeben.
