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Der Fachdienst Familie und Jugend teilt mit:

Anträge auf Zuwendungen beim Jugendamt stellen

Mittwoch, 06. Januar 2016, 19:19 Uhr
Bis 31.03.2016 bzw. 31.05.2016 können Anträge auf Zuwendungen beim Jugendamt gestellt werden. Auch in diesem Jahr beabsichtigt das Landratsamt die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Grundsätze und Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Vergabe erfolgt für folgende Richtlinien:

1. Richtline C - Außerschulische Kinder- und Jugendbildung/Multiplikatorenbildung,
2. Richtline J - Förderung sozial schwacher und benachteiligter Kinder und Jugendlicher für Ferienaufenthalte und Jugendfreizeitveranstaltungen,
3. Richtlinie B - Internationale Kinder- und Jugendbegegnung,
4. Richtlinie D - Projektförderung,
5. Richtlinie A - Kinder- und Jugenderholung,
6. Richtlinie F - Werterhaltung und Renovierung von Einrichtungen,
7. Richtlinie G - Ausstattung / Sachkosten und Verbrauchsmaterial,
8. Richtlinie H - Betriebskosten.

Für diese Richtlinien können öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, Jugendgemeinschaften, Jugendverbände, Jugendgruppen und –initiativen Anträge stellen. Eingereicht werden können die Anträge der Richtlinien „J“ bis zum 31.05.2016 (Posteingang) und alle anderen Richtlinien bis zum 31.03.2016 (Posteingang) beim Landratsamt, Fachdienst Familie und Jugend, SG Jugendarbeit.

Insofern eine Maßnahme vor Ablauf der Antragsfrist durchgeführt wird (z.B. Winterfreizeiten), sind entsprechende Anträge vor Maßnahmebeginn zu stellen.
Die zur Ausschüttung kommenden Mittel sind begrenzt. Daher werden die Richtlinien entsprechend der Aufzählung nach einer festgelegten Prioritätenliste bedient. Unter www.unstrut-hainich kreis.de/jugendarbeit (Rubrik: Träger / Richtlinien und Formulare) stehen die Formulare zur Antragstellung sowie die Richtlinie zum Download zur Verfügung. Nachfragen und nähere Informationen unter jugendarbeit@lrauh.thueringen.de.

Wieder Zuschüsse für Ferienlager

Auch in diesem Jahr können über die Richtlinie „J“ Eltern für ihre Kinder Zuschüsse zu den Teilnahmebeiträgen für Ferienfreizeiten beantragen. Grundlage hierfür ist der Nachweis der Bedürftigkeit. Dabei ist das Familieneinkommen entscheidend, unabhängig davon, ob ALG 2 oder andere Sozialleistungen bezogen werden.

Die Formulare für die Antragstellung erhalten interessierte Eltern im Fachdienst Soziales (BuT) und im Bürgerservice in Mühlhausen oder unter www.unstrut-hainich-kreis.de/jugendarbeit (Rubrik: Ferien / Download). Eingereicht werden können die Anträge bis zum 31.05.2016 (Posteingang) beim Landratsamt, FD Soziales, Bildung und Teilhabe oder/uns Fachdienst Familie und Jugend, Brunnenstr. 94, 99974 Mühlhausen.
Sie können aber auch im Bürgerservice bzw. im FD Soziales (BuT) persönlich abgegeben werden.
Auch hier gilt, insofern eine Maßnahme vor Ablauf der Antragsfrist durchgeführt wird (z.B. Winterfreizeiten), sind entsprechende Anträge vor Maßnahmebeginn zu stellen.
Autor: red

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