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Füllhorn ausgeschüttet

Geld für die örtliche Jugendarbeit

Freitag, 27. Mai 2016, 12:33 Uhr
Zuwendungsbescheide in Höhe von fast einer Viertel Millionen Euro wurden jetzt für die örtliche Jugendförderung unterschrieben...


Im April 2016 ging der entsprechende Bescheid der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen (GFAW) beim Landratsamt Unstrut Hainich Kreis über die Höhe von 438.452,80 Euro ein. Mehr als die Hälfte der Mittel konnte jetzt, nach Prüfung der Maßnahmen durch die Kreisverwaltung, den Antragstellern für die Jugendpauschalstellen zugewiesen werden.

Dadurch erhielten u.a. folgende regionale Träger Unterstützung für ihre Arbeit: AWO Bad Langensalza e.V. (Leitung und pädagogische Angebotsgestaltung im Jugendzentrum XXL), Bildungszentrum der KAB gGmbH (mobile Jugendarbeit), Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda (Jugendpflege in der VG Schlotheim und Bildungsreferentin im Europäischen Jugendbildungszentrum Kloster Volkenroda), TreFFpunkt Bad Tennstedt (Jugendzentrum Bad Tennstedt), Kulturverein Stadtmauerturm Bad Langensalza (Betreuung in der Freizeitstätte Bootslager Schwarz), Tagungshaus Rittergut Lützensömmern (pädagogische Betreuung im Tagungshaus des Ritterguts), Stadtverwaltung Mühlhausen (präventive Mädchenarbeit im Soziokulturellen Zentrum Mühlhausen sowie Betreuung in den Jugendclubs Görmar und Felchta), 3K Theaterwerkstatt (Kinder- und Jugendkulturelle Arbeit) sowie BUND Bad Langensalza (Kinder- und Jugendarbeit im Umweltbildungsbereich).

Weitere Anträge sind noch in der Bearbeitung. Die übrigen Zuwendungen fließen z.B. in die Schuljugendarbeit, die Jugendkonflikthilfe, den Kinder- und Jugendschutzdienst sowie in Sach- und Betriebskosten für die Jugendarbeit.

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer bestehenden Aufgaben der Planung, Bereitstellung und Förderung von bedarfsgerechten Angeboten in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz einschließlich entsprechender Maßnahmen innerhalb von Schulen sowie in Zusammenarbeit mit der Schule auch außerhalb des Schulgeländes im Sinne der schulbezogenen Jugendarbeit (Schuljugendarbeit) und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit sowie im Bereich der ambulanten Maßnahmen für straffällige junge Menschen.
Autor: nnz

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