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Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten kommt

Lebensretter an der Decke

Sonntag, 08. April 2018, 11:32 Uhr
Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist ist es nun soweit: Bis zum Ende dieses Jahres müssen in Thüringen auch Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bisher betraf dies nur Neu- und Umbauten. Für Beschaffung, Installation und jährliche Prüfung der Geräte ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich...

Die Mindestausstattung umfasst Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Eine optimale Ausstattung berücksichtigt auch Wohn- und Arbeitszimmer. So wird gewährleistet, dass auch im Falle der Nutzungsänderung eines Raums ausreichend Rauchmelder vorhanden sind.

Geräte mit besonders hoher Qualität erkennt der Kunde am „Q“-Label. Nur Rauchmelder, die aufgrund ihrer erhöhten Stabilität sowie einer fest eingebauten 10-Jahresbatterie über besondere Langlebigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, dürfen dieses Zeichen tragen. Die weithin bekannte CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätsmerkmal. Seit 2008 dürfen nämlich ohnehin nur noch Rauchmelder verkauft werden, die nach EN 14604 geprüft und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inklusive der Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind.

Wer bei der Rauchmelder-Montage nichts verkehrt machen möchte, lässt sich die Geräte von einer „geprüften Fachkraft nach DIN 14676“ montieren. Professionelle Dienstleister bieten auch Servicepakete für jährliche Funktionsprüfung und Dokumentation an. Um Liefer- oder Montageengpässen vorzubeugen, empfiehlt es sich, mit der Beauftragung nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten.
Autor: red

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