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Respektieren - aber nicht absolut schützen

Aus dem Märchenbuch gesprungen

Sonnabend, 01. Dezember 2018, 09:00 Uhr
Der Wolf hat die Märchenwelt verlassen! Schon mehrere hunderte Tiere leben in Deutschland, hebt Bundestagsabgeordneter Manfred Grund hervor. Alle 3 bis 4 Jahre verdoppelt sich die Population. Auch Nordthüringer Wälder werden Wölfe bald durchstreifen...

"Wie also umgehen mit den Raubtieren, die keine natürlichen Feinde haben?", fragt der Abgeordnete, der am Freitag eine Antwort gab.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag habe sich intensiv mit dem Wolf beschäftigt, teilt Grund mit. Ergebnis ist ein Thesenpapier, mit dem die Fraktion die politische Debatte fördern und letztlich Wege finden möchte, um die Wolfs-Bestände zu regulieren.

Ausgedehnter Schutzmaßnahmen bedarf es nicht mehr. Weil Wölfe an Ländergrenzen nicht halt machen, ist längst ein günstiger Erhaltungszustand der Population erreicht. Das Positionspapier sieht vor, den Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene von "streng geschützt" auf "geschützt" zu senken (Umstufung von Anlage IV der FFH-Richtlinie in Anlage V). Außerdem sind Änderungen im deutschen Naturschutzrecht erforderlich. 2019 findet auf europäischer Ebene eine Überprüfung des Schutzstatus' statt.

Ein wirksames nationales Wolfsmanagement wie in Schweden, Finnland oder Frankreich sollte auch in Deutschland eingeführt werden. Genauer zu unterscheiden ist nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion zwischen Wolfsschutzgebieten und Wolfsmanagementgebieten.

Eine unsichtbare Grenze zu Städten und Dörfern, die der Wolf nicht überschreiten darf, muss gelten. Andernfalls muss das Tier vergrämt oder erlegt werden können. Das Anfüttern von Wölfen oder Versuche, Wölfe an die Anwesenheit des Menschen zu gewöhnen, um sie besser beobachten zu können, müssen streng sanktioniert werden.

Staatliche Hilfe und Entschädigungen

Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt nach Mitteilung von Abgeordneten Manfred Grund die Forderungen der Weidetierhalter nach umfassender staatlicher Hilfe bei der Prävention von Angriffen durch Schutzmaßnahmen. Für uns ist Tierschutz nicht teilbar, gilt also auch für Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde und Gatterwild. Für die Regulierung im Schadensfall sind bundesweit einheitliche Standards notwendig. Dort, wo kein technischer Schutz gegen den Wolf möglich ist, muss er auch erlegt werden können. Am Ende muss es auch wolfsfreie Zonen geben.

Dafür biete sich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht an. Das stellt sicher, dass dem Jagdausübungsberechtigtem keine Schadenersatzpflichten auferlegt werden.
Das ausführliche Positionspapier ist hier abrufbar.
Autor: red

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