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Rechtsschutzversicherung - das muss man wissen

Freitag, 25. Juni 2021, 21:06 Uhr
„Das kostet doch nur unnötig Geld.“ Oder „Ach, in solche Situationen komme ich doch nie.“ Wer hat solche Sätze nicht schon einmal gehört, wenn es um das Thema Rechtsschutzversicherung geht. Und dann passiert es doch, und man benötigt einen rechtlichen Rat oder sogar Rechtsbeirat...


Die Kosten für einen Rechtsanwalt können ganz schnell in hohe Summen steigen und wenn es erst einmal zu einem Rechtsstreit kommt, dann wünscht man sich, dass man schon immer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hätte. Rechtsschutzversicherungen können für verschiedene Bereiche separat abgeschlossen werden. Ein Rundumschutz-Paket lohnt sich meist nur für Unternehmer.

Für alle Fälle – welche Bereiche gibt es?
• Verkehrsrechtsschutz: Falls es zu einem unangenehmen Vorfall, wie zum Beispiel einem Unfall im Straßenverkehr kommt, dann ist man mit der Verkehrsrechtsschutz als Halter, Eigentümer, Fahrer oder auch Insasse mit dem auf den Vertrag zugelassenem Fahrzeug abgesichert. Aber auch als Fahrer von einem Mietwagen oder anderer fremder Fahrzeuge ist man im Falle eines Rechtsstreits geschützt. Aufpassen muss man hier bei grob fahrlässigen Verstößen, wie zum Beispiel Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn dann greift die eigene Rechtsschutzversicherung nicht.

• Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige: Wie der Name schon sagt, kann dies nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Abgesicherten Vorkommnisse können zum Beispiel sein:
  • Streitigkeiten mit Arbeitgebern
  • Privatrechtliche Schuldverhältnisse
  • Steuerstreitigkeiten
  • Sozialgerichtstreitigkeiten
  • Bußgeldstreitigkeiten
  • Familien- und Erbrechtsstreitigkeiten (z. B. Testamentsanfechtung)
• Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige: Gewerbliche oder freiberufliche Personen können hierbei neben ihren privaten Rechtstreitigkeiten auch die Rechtsstreitigkeiten absichern, die wegen ihrer ausgeübten Tätigkeiten anfallen. Die Tätigkeiten des selbstständigen Berufes müssen dann konkret im Versicherungsschein miteingeschlossen werden.

• Eigentümer- und Mietrechtsschutz: Wie der Name schon sagt, werden hier Miet- und Pachtverhältnisse in Bezug auf Rechte an Grundstücken oder Gebäuden eingeschlossen. Hier richtet sich der Versicherungsschutz nach dem Wohnungseigentumsrecht und dem Nachbarschaftsrecht. Ebenso eingeschlossen sind Steuerstreitigkeiten.

Kosten, die eine Rechtsschutzversicherung abdeckt
Im Falle eines Falles gilt es verschiedene Kostenstellen abzudecken. Dazu können zu den logischen Kosten wie für den Anwalt, auch allgemein Kosten für den Rechtsstreit anfallen, wie zum Beispiel für Entschädigungen, Sachverständigenkosten, Gerichtsvollzieherkosten oder auch Reisen zum einem Auslandsstreitfall. Diese Kosten können ganz schnell in schwindelerregende Höhen steigen, deshalb soll unbedingt darauf geachtet werden, dass man die richtige Höhe der Versicherungssumme wählt (mind. 300.000 Euro).

Was ist eine „Wartezeit“?
Jede Rechtsschutzversicherung hat eine eigene Länge der Wartezeit. Grundsätzlich werden 3 Monate Wartezeit veranschlagt, was bedeutet, dass der Grund für einen anfallenden Rechtsstreit nicht in diesen 3 Monaten seit Vertragsbeginn stattgefunden haben darf. Ansonsten wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten abweisen.

Viel Auswahl – aber worauf achten vor Abschluss eines Rechtsschutzvertrages?
Eben weil sich die Versicherungen in vielen Bereichen sehr unterscheiden, sollte man sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gut durchlesen. Es gibt von der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. eine unverbindliche Veröffentlichung hierzu und zwar „Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Ebenso erwähnenswert ist, dass ein Widerspruchsverfahren hinterlegt ist, damit ein Rechtsstreit im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht vermieden werden kann. Sinnvoll ist es die Klausel „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“ mit aufzunehmen. Diese Klausel besagt, dass auch Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn vorgefallen sind, mitversichert sind. Wichtig hier ist, dass der Vertrag mit einem solchem Risiko seit mind. 5 Jahren besteht.

Je kürzer die Wartezeit, desto schneller haben sie Versicherungsschutz. Auch ist darauf zu achten, dass der Stichentscheid Vertragsbestandteil ist. Denn die Rechtsschutzversicherung kann wegen zu geringen Erfolgsaussichten die Übernahme der Kosten ablehnen. Falls dies auftreten sollte, dann kann man entweder einen Anwalt beauftragen, der eine Stellungnahme mit den Erfolgsaussichten verfasst oder man begibt sich in ein Schiedsgutachterverfahren. Hier zählt die abschließende Entscheidung des Schiedsgutachters.

Im ersten Fall wird ein Stichentscheid festgelegt, an das sich die Versicherung halten muss. Die Kosten, die für die Methode mit dem Schiedsgutachter anfallen, müssen vom Unterlegenen übernommen werden. Wohingegen die Kosten für einen Stichentscheid in jedem Fall von der versichernden Rechtsschutzversicherung getragen werden muss. Abschließend, wie aber bereits im Vorabschnitt erwähnt, ist es wichtig, dass eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro vereinbart wird. So ist man sicher, dass man im Fall der Fälle abgesichert ist und man nicht doch noch eine unschöne Überraschung erlebt.

Zu entscheiden gilt nur noch, welche Variante ist für die Lebensumstände die praktikabelste? Ist es das Rundumschutz-Paket, oder doch ein individuell zusammen gestelltes Baustein-Paket?
Autor: red

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